Institutionelle Zuständigkeiten in der Europäischen Union
Europäische Kommission
Generaldirektion für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft
Die
Generaldirektion für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft ist eine Verwaltungseinheit der
Europäischen Kommission, die der EU-Kommissarin
Viviane Reding zugeordnet ist und von der Generaldirektorin
Françoise Le Bail geleitet wird. Die Generaldirektion ist dafür verantwortlich, dass die Rechte der EU-Bürger überall in der Europäischen Union geschützt sind. Neben der Befassung mit den Grundrechten und der
Unionsbürgerschaft besitzt die Generaldirektion auch eine eigene Abteilung für Gleichstellungsfragen. Unterstützende Agenturen sind u.a. die
Agentur der Europäischen Union für Grundrechte in Wien und das
Europäische Institut für Gleichstellungsfragen in Vilnius.
Weitere Informationen:
Generaldirektion für Entwicklung und Zusammenarbeit
Die
Generaldirektion für Entwicklung und Zusammenarbeit (EuropeAid) erarbeitet als weitere Verwaltungseinheit der Europäischen Kommission die Entwicklungshilfestrategien der EU, deren integraler Bestandteil die Förderung von Demokratie und Menschenrechten ist. Durch die Einführung des
Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) am 1. Januar 2007 wird dieses Ziel konkret realisiert. Das Finanzierungsinstrument verfolgt die weltweit stärkere Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten in den am meisten gefährdeten Ländern und Regionen. EuropeAid ist dem EU-Kommissar
Andris Piebalgs zugeordnet und wird geleitet vom Generaldirektor
Fokion Fotiadis.
Europäisches Parlament
Das
Europäische Parlament (EP) fördert aktiv den Schutz der Menschenrechte, insbesondere über interparlamentarische Delegationen, die bei Treffen oder auch in Form von Wahlrechtskommissionen in den jeweiligen Ländern Menschenrechte thematisieren. Darüber hinaus gibt es im Plenum eine
Dringlichkeitsdebatte über Fälle von Verletzung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit, in denen fraktionsübergreifende Resolutionen verabschiedet werden können. Seit 1984 veröffentlicht das EP einen
Jahresbericht zur Lage der Menschenrechte in der Welt.
Unterausschuss für Menschenrechte
Der seit 2004 bestehende
Unterausschuss für Menschenrechte (Droits de l'homme - DROI) des Europäischen Parlaments ist ein Unterausschuss des
Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten. Er befasst sich mit Fragen im Zusammenhang mit den Menschenrechten, dem Schutz von Minderheiten und der Förderung demokratischer Werte in Drittländern. Der Unterausschuss wurde in der 6. Wahlperiode eingerichtet und hatte seine erste Sitzung am 24. Juli 2004. Er hat 30 Mitglieder.
Derzeit ist
Barbara Lochbihler (
Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz) Vorsitzende des Ausschusses.
Sacharow-Preis
Das Europäische Parlament verleiht seit 1988 den
Sacharow-Preis für geistige Freiheit. Namensgeber ist der russische Physiker und Friedensnobelpreisträger von 1975
Andrei Dmitrijewitsch Sacharow. Der mit 50.000 Euro dotierte Menschenrechtspreis wird jährlich in einer feierlichen Sitzung des EPs verliehen. Die
Preisträger sind Persönlichkeiten oder Organisationen, die für ihr Engagement für die Menschenrechte ausgezeichnet werden.
Rat der Europäischen Union
Auswärtige Angelegenheiten
Der
Rat Auswärtige Angelegenheiten behandelt alle Menschenrechtsthemen, die in den Außenbeziehungen der EU vorkommen und veröffentlicht seit 1999 einen
Menschenrechtsbericht der Europäischen Union.
Arbeitsgruppe Menschenrechte
Die
Arbeitsgruppe Menschenrechte (COHOM) wurde 1987 vom
Rat der Europäischen Union gegründet. Sie ist für Menschenrechtsfragen in den
Europäischen Auswärtigen Beziehungen zuständig. COHOM setzt sich aus Menschenrechtsexperten der Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Kommission zusammen und wird von Engelbert Theuermann, dem ständigen COHOM Vorsitzenden, geleitet. Bei den regelmäßigen Treffen der Arbeitsgruppe stehen Themen zu verschiedenen Aspekten der EU-Menschenrechtspolitik im internationalen Bereich und dringende bedenkliche Menschenrechtssituationen auf der Tagesordnung. Außerdem setzt sich COHOM für die Einbeziehung von Menschenrechtsfragen in die Agenda der Treffen von Vertretern der EU mit Drittstaaten ein.
Vor diesem Hintergrund wurde auch das außenpolitische Instrument des
Menschenrechtsdialogs eingeführt. Die COHOM-Gruppe ist für die Erörterung und Bewertung der Menschenrechtslage in dem betreffenden Land und die Bestimmung der konkreten Ziele zuständig und fasst auf dieser Grundlage den Beschluss, einen Menschenrechtsdialog herbeizuführen, welcher final im Rat Auswärtige Angelegenheiten entschieden wird.
Europäischer Gerichtshof
Der
Europäische Gerichtshof (EuGH) ist das oberste rechtssprechende Organ der EU, welcher von den EU-Mitgliedstaaten, den Organen der EU und Einzelpersonen angerufen werden kann. Der EuGH hat seinen Sitz in Luxemburg und besteht aus 27 Richtern – ein Richter pro Mitgliedstaat –, deren Arbeit von acht Generalanwälten unterstützt wird. Seit 2006 und bis voraussichtlich 2012 ist
Thomas von Danwitz deutscher Richter am EuGH.
Seit seinem Bestehen setzt sich der EuGH für den Schutz der Grundrechte ein und entwickelt diesen stetig weiter. In der EuGH-Rechtsprechung werden die Grund- und Menschenrechte als wesentlicher Bestandteil der gemeinschaftlichen Rechtsordnung anerkannt und sich ausdrücklich auf die
Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) und auf die
Charta der Grundrechte verpflichtet. In den verschiedenen Verfahren der Rechtsprechung (u.a. Nichtigkeitsklage, Vertragsverletzungs- und Vorabentscheidungsverfahren) können die Grundrechte folglich eine entscheidungsrelevante Rolle spielen.
Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
Die
Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) ist eine beratende Institution der Europäischen Union, welche 2007 eingerichtet worden ist. Ihr Sitz ist in Wien und sie wird geleitet von
Morten Kjaerum. Die FRA erhebt Daten über die Grundrechte, führt Forschungsarbeiten und Analysen durch, gibt unabhängige Empfehlungen für politische Entscheidungsträger, vernetzt sich mit anderen Akteuren im Bereich der Grundrechte und entwickelt schließlich Kommunikationsaktivitäten, um die Ergebnisse ihrer Arbeit zu verbreiten und für die Grundrechte zu sensibilisieren. Über die thematische Ausrichtung im Rahmen eines Fünfjahresplans entscheidet der Europäische Rat auf Vorschlag der Europäischen Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments.
Die Agentur vernetzt sich insbesondere mit den Institutionen der Zivilgesellschaft und hat in den Ländern der EU sogenannte focal points eingerichtet. In Deutschland ist seit 2011 das
Deutsche Institut für Menschenrechte zusammen mit dem
Europäischen Forum für Migrationsstudien Berichterstatter der FRA.
Weitere Informationen:
Informationsportal der FRA: Ihre Rechte
Europäischer Bürgerbeauftragter
Der
Europäische Bürgerbeauftragte mit Amtssitz in Straßburg untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Einrichtungen der Europäischen Union, worunter auch die Missachtung von Menschenrechten fällt. Der Europäische Bürgerbeauftragte wird vom Europäischen Parlament zu Beginn einer Wahlperiode gewählt, übt sein Amt aber unabhängig aus und darf folglich auch keine Anweisungen von Regierungen entgegennehmen. Der derzeitige Europäische Bürgerbeauftragte ist
Prof. Dr. Nikiforos Diamandouros, der seit 2003 dieses Amt ausübt und im Januar 2010 für weitere fünf Jahre bestätigt wurde.


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