Aktuelle Entwicklungen


Innerhalb der Europäischen Union

Eine Vielzahl aktueller Entwicklungen in den Mitgliedsstaaten wecken Bedenken an der Zukunft der Europäischen Wertegemeinschaft. Die Verfassungsreform und das neue Mediengesetz in Ungarn, die fremdenfeindlichen Parolen der „Wahren Finnen“ in Finnland und tägliche Diskriminierungen gegen Roma sind nur einige Beispiele dafür. 

Rechtsruck in Finnland
Die aus der Wahl in Finnland 2011 als drittstärkste Partei hervorgegangenen EU-Kritiker  „Wahre Finnen“, beteiligen sich nun doch nicht an der aktuellen Regierung in Finnland, da sie die EU-Hilfen für Portugal nicht unterstützen. In ihrem Wahlprogramm hatte die Partei des EU-Parlamentariers Timo Soini mit Thesen gegen Einwanderung, Homosexualität und EU-Wirtschaftshilfen Aufsehen erregt und in der EU Ängste vor einem Austritt Finnlands aus dem EURO und erstarkendem Nationalismus geweckt.

"Nationale Revolution" in Ungarn
Mit dem Slogan "Itt az idő - Die Zeit ist gekommen"  zog die ungarische Fidesz Partei 2010 in den Wahlkampf und gewann die Mehrheit der Stimmen. Für Schlagzeilen sorgte die Partei unter der Führung von Viktor Orbán durch die Einführung eines Mediengesetzes, welches zeitgleich mit dem Beginn der Ungarischen Ratspräsidentschaft in Kraft trat. Auf Druck der EU wurden Änderungen am Gesetz vorgenommen, auch um einen möglichen Verstoß gegen Art. 11, Abs. 2 der EU-Grundrechtecharta vorzubeugen. Im Dezember 2011 setzte dann das ungarische Verfassungsgericht Teile des Mediengesetzes, die nicht mit der Verfassung übereinstimmen, außer Kraft. 

Die am 01. Januar 2012 in Kraft getretene neue Verfassung Ungarns steht dagegen seit Beginn des Jahres im Fokus eines möglichen Vertragsverletzungsverfahrens der EU.

Fakt ist: Die kontroversen Reformen machen das Land noch lange nicht zu einer Diktatur, wie von vielen Medien getitelt. Klar ist aber auch: Die Schaffung einer zentralen Medienbehörde, die weitreichende Beschneidung der verfassungsgerichtlichen Kompetenzen und die bewusste Betonung des Nationalen sorgen für Irritationen außerhalb Ungarns und bringen die europäische Wertegemeinschaft in Bedrängnis.

Weitere Informationen:

Standpunkt von EBD-Präsident Dieter Spöri: "Orbánistan: In Ungarn ist es fünf nach zwölf"

Justiz- und Verwaltungsmängel in Rumänien
Schon der Beitritt Rumäniens zur EU im Jahr 2007 war begleitet von einer langen Mängelliste, welche bis heute Missstände in der Bekämppfung von organisierter Kriminalität und Korruption sowie in der Gewährleistung einer unabhängigen Justiz aufweist. Von der EU geforderte Reformen werden in einer besonderen „Regelung für die Zusammenarbeit und Überprüfung", welche auch für Bulgarien gilt, überwacht. In den sog. Fortschrittsberichten wird jährlich der Entwicklungsstand abgefragt, beurteilt und mit Empfehlungen an die rumänische Regierung versehen. Trotz der teils schleppenden Reformbemühungen der rumänischen Regierung unter Emil Boc gab es bisher keine Sanktionen seitens der EU.

In jüngster Zeit kam es vermehrt zu Demonstrationen und Ausschreitungen der rumänischen Bevölkerung als Reaktion auf den seit zwei Jahren anhaltenden rigiden Sparkurs der Regierung vor dem Hintergrund einer möglichen Einführung des Euros im Jahr 2015. Der Regierung wird Klüngelei und autoritäres Verhalten vorgeworfen.

Diskriminierung von Roma
Mit über acht Millionen EU-Bürgern sind die Roma die größte ethnische Minderheit in der EU. Offiziell setzt sich die EU für die Gleichbehandlung und Inklusion von Roma ein. Grundlagen hierfür sind die Antirassismusrichtlinie 2000/43/EG und die Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie 2000/78/EG. Darüber hinaus wurde im Februar 2005 von den Regierungen von Bulgarien, Kroatien, Mazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, der Tschechischen Republik und Ungarn eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, aus der die Roma-Dekade 2005-2015 hervorgegangen ist.

Trotzdem sind Roma in vielen EU-Staaten Diskriminierung unterworfen. Die bisher von der EU nicht geahndeten Zwangsräumungen und Kollektivausweisungen durch die französische Regierung im Sommer 2010 lösten internationale Kritik aus. Aber auch in Italien, Bulgarien, Griechenland oder Rumänien sind Zwangsräumungen von Roma-Siedlungen keine Seltenheit. In der Tschechischen Republik sorgte 1999 der Mauerbau gegenüber einer Roma-Siedlung im nordböhmischen Ústi nad Labem für Aufsehen. Auch nach ihrem Abriss sind Roma in Tschechien weiterhin mit Diskriminierung im Alltag konfrontiert. Insbesondere seit August 2011 finden wieder vermehrt und unter Beteiligung großer Bevölkerungsteile antiziganische Aktionen in Tschechien statt.


Außerhalb der Europäischen Union

Die EU engagiert sich in vielen Ländern außerhalb ihrer Grenzen für die Stärkung der Grund- und Menschenrechte. Ein glaubwürdiger Export kann allerdings nur gelingen, wenn die EU sich selbst an die von ihr verteidigten Rechte und Werte hält.

Europäische Asylpolitik
Die durch die Arabellion ausgelösten Flüchtlingsströme aus Nordafrika in 2011, führten auch zu einer wieder erstarkten Kritik an der EU-Asylpolitik. Bis heute fehlen einheitliche europäische Schutzstandards für Asylbewerber, welche am Widerstand der Mitgliedstaaten scheitern: Die bestehenden Richtlinien für europäische Mindeststandards greifen zu kurz und werden von einigen Mitgliedstaaten unzureichend umgesetzt. Prominentes Beispiel ist das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Griechenland und Belgien vom 21.01.2011 aus dem hervorgeht, dass die Behandlung von Flüchtlingen in Griechenland gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung (Art. 3 EMRK) verstößt. Andere EU-Staaten, wie zum Beispiel Malta, sind ähnlicher Kritik bezüglich ihres Umgangs mit Asylbewerbern ausgesetzt. Die Europäische Asylpolitik läuft Gefahr das ihr ureigenes Ziel des Flüchtlingschutzes zu einem Schutz vor Flüchtlingen verkommt.

Europäische Nachbarschaftspolitik
Ein wichtiger Mechanismus des Exports europäischer Werte nach außen besteht in der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP). Derzeit bietet die ENP 16 unmittelbaren Nachbarstaaten der EU ohne Beitrittsperspektive – Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Ägypten, Georgien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Moldawien, Marokko, dem besetzten palästinensischen Gebiet, Syrien, Tunesien und der Ukraine – eine privilegierte Beziehung im Gegenzug zu einem Bekenntnis zu gemeinsamen Werten (Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, gute Regierungsführung, marktwirtschaftliche Prinzipien und nachhaltige Entwicklung) an. Für Belarus, Libyen und Syrien sind noch keine ENP-Vereinbarungen in Kraft getreten. Die Intensität der Beziehungen soll direkt von der Einhaltung dieser Werte abhängen. Inwiefern bei den ENP-Partnerschaften tatsächlich europäische Werte im Vordergrund stehen, oder ob nicht doch wirtschaftliche Interessen dominieren, muss weiter beobachtet werden.

Belarus
Angesichts der sich zunehmend verschlechternden Lage der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Belarus, Nichtunterzeichner der EMRK, beschloss der Rat der Europäischen Union im Juni 2011 ein Waffenembargo und ein Exportverbot für Materialien, die zu interner Repression verwendet werden könnten gegen das Land. Auch zeigte sich die EU besorgt über Einschränkungen der Medienfreiheit und Nichtbeachtung diplomatischer Immunitäten. Am Beispiel Belarus zeigt sich, dass die EU auch außerhalb ihrer Grenzen kollektiv für ihre Werte eintritt  und bei Nichtbeachtung dazu bereit ist, Sanktionen als Druckmittel einzusetzen.

Weitere Informationen:

Preis Frauen Europas: Preisträgerin 2011 – Irina Gruschewaja

Ukraine
Unter dem seit 2010 regierenden Präsidenten Wiktor Janukowytsch hat sich die Ukraine zunehmend Russland angenähert und sich von der EU weiter entfernt. Auch in Fragen der politischen und gesellschaftlichen Kultur ist der Graben zwischen der Ukraine und den in der Grundrechtecharta und der EMRK verankerten Werten der EU gewachsen. Das ukrainische Verfassungsgericht machte, vermutlich auf Druck des Präsidenten, die Verfassungsreform von 2004 rückgängig und stärkte dessen Befugnisse damit erheblich. Die Lage der Medien- und Pressefreiheit hat sich merklich verschlechtert. Auch auf die Kommunalwahlen 2010 soll Janukowytsch Einfluss genommen haben, indem er die Bildung politischer Wahlblöcke verbieten ließ.

Am 11. Oktober 2011 wurde Julija Tymoschenko, bis März 2010 Ministerpräsidentin, vom Kiewer Stadtgericht verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Tymoschenko 2009 mit Russland Gasverträge zum Nachteil der Ukraine abgeschlossen hatte. Tymoschenko wurde zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt. Am 18. Oktober 2011 sagte die EU als Reaktion einen Termin mit Janukowytsch kurzfristig ab. Bei dem Besuch sollten letzte Details für ein weitreichendes Freihandelsabkommen der EU mit der Ukraine vereinbart werden. Der EU mangelt es dennoch an einer kohärenten Strategie, um mehr Druck auf die Ukraine auszuüben und die Lage dort entscheidend zu beeinflussen.


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