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BÄK | Bessere Rahmenbedingungen für gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen

Der 119. Deutsche Ärztetag in Hamburg hat gefordert, wesentliche Teile des im März in Kraft getretenen Asylpakets II nachzubessern. Die Delegierten kritisierten, dass als Abschiebungshindernis nur noch lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankungen gelten, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden. Diese gesetzliche Wertung widerspricht nach Auffassung der Ärzteschaft dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. „Soll letzteres garantiert werden, muss die Zugangsmöglichkeit zu einer medizinischen Versorgung für Asylsuchende in jedem einzeln zu prüfenden Fall gegeben sein“, heißt es in einer Entschließung des Ärzteparlaments.

Weitere Änderungen seien bei den Regelungen zum beschleunigten Asylverfahren zum Beispiel für Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten notwendig. Bei diesen Verfahren entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge innerhalb einer Woche über den Asylantrag. Der Ärztetag bezeichnete es als unrealistisch, unter diesem Zeitdruck, ohne Kenntnis der Sprache und Gesetze sorgfältige ärztliche Untersuchung und Begutachtung zu finden. Akute oder chronische Erkrankungen ließen sich in solch kurzer Frist weder sicher diagnostizieren noch ausschließen. Opfer von Folter und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen müssten aus dem beschleunigten Asylverfahren herausgenommen werden. Generell sollten alle besonders Schutzbedürftigen von diesen Schnellverfahren ausgeschlossen werden. Außerdem müssten schwere psychische und auch somatische Erkrankungen weiterhin als Schutzgrund für die Anerkennung gelten.

Das Ärzteparlament sprach sich weiterhin dafür aus, allen Geflüchteten – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus – bundesweit und zeitnah eine vollwertige Krankenversicherungskarte auszuhändigen. Darüber hinaus müsse der zusätzliche Aufwand für einen stark traumatisierten und mit erheblichen Sprachproblemen behafteten Personenkreis besser abgebildet werden. Die zuständigen Behörden müssten ausreichend fachlich und interkulturell qualifizierte Dolmetscher für eine adäquate gesundheitliche Versorgung zur Verfügung stellen. Für die Übernahme der dadurch entstehenden Kosten müssten die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Der Deutsche Ärztetag stellte fest, dass die gesundheitliche Versorgung von Geflüchteten mittel- und langfristig nicht auf ehrenamtlicher Basis erfolgen kann. Staatliche Stellen müssten zeitnah professionelle Strukturen zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung schaffen. Die Delegierten forderten in diesem Zusammenhang Länder und Kommunen auf, die finanzielle und personelle Ausstattung des öffentlichen Gesundheitsdienstes zu stärken.