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cep | Europäische Regeln für die Schifffahrt

Mit ihrem Vorschlag verabschiedet sich die EU-Kommission von veralteten Sicherheitsstandards in der Personenschifffahrt. Aus Sicht des cep war die Zeit dafür überfällig. Damit im Notfall Rettungsbehörden sofort auf wichtige Personendaten zugreifen können, sollen künftig die Meldepflichten an neue technologische Entwicklungen angepasst werden. Die bisherige Richtlinie hatte neuere EU-Regelungen und technische Systeme zur elektronischen Übermittlung unterschiedlicher Seeverkehrsdaten – z.B. zu Fahrgästen, Besatzung, Ladung und Position – noch nicht berücksichtigt.

Bisher musste der Schiffsbetreiber die Personendaten in einem Fahrgastregistrierungssystem an Land aufbewahren und bei Not- und Unfällen auf Anfrage an Rettungsbehörden übermitteln. Nun werden diese bei der Abfahrt des Fahrgastschiffes elektronisch an eine zentrale Stelle (NSW) übermittelt. Außerdem kann bei Inlandsfahrten von weniger als 20 Seemeilen die Personenanzahl künftig auch über das an Bord vorhandene automatische Identifizierungssystem (AIS) gemeldet werden. Aus Sicht des cep ist dies ein kostengünstigeres und praktikables Verfahren. Neu ist auch, dass künftig die Staatsangehörigkeit von Personen erfasst werden muss. Dennoch wird mit der Entflechtung sich teilweise überlappender Meldepflichten eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes möglich. Größerer Aufwand entsteht für die Fahrgastschiffe im nationalen Linienverkehr, die künftig der Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Personendaten unterliegen. Daher sollte nach Auffassung des cep ein kostengünstiges Verfahren zur elektronischen Datenerfassung verfügbar gemacht werden.

Die aktuelle cepAnalyse zur Personenregistrierung auf Fahrgastschiffen finden Sie hier.