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Verkehr, Telekommunikation & Energie

cep zum Europäischen Aktionsplan für eGovernment

Mit dem eGovernment-Aktionsplan 2016–2020 will die EU-Kommission die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung beschleunigen

Mit ihrem eGovernment-Aktionsplan setzt die EU-Kommission die richtigen Akzente für den Bürokratieabbau in öffentlichen Verwaltungen. Aus Sicht des cep erleichtern grenzübergreifende eGovernment-Dienste die Mobilität der Bürger sowie die grenzüberschreitenden Tätigkeiten von Unternehmen. Auch fördert die nur einmalige Erfassung der Daten von Unternehmen und Bürgern die Effizienz der Verwaltungen. In ihrer Kurzanalyse des Aktionsplanes begrüßen die Experten des cep, dass die Umstellung auf eine vollständig elektronische Auftragsvergabe geeignet ist, den grenzübergreifenden Wettbewerb zu fördern. Außerdem trägt die elektronische Identifizierung zu einer Reduktion von Bürokratie- und Transaktionskosten bei. Auch würde ein zentrales digitales Zugangstor mit allen für grenzübergreifende Geschäftstätigkeiten notwendigen Informationen es Unternehmen erleichtern, im EU-Ausland tätig zu werden.

Hintergrund und Ziele:

Laut Kommission können elektronische Behördendienste (eGovernment-Dienste):

  • Verwaltungsverfahren erleichtern,
  • die Qualität öffentlicher Dienstleistungen verbessern,
  • die Effizienz innerhalb öffentlicher Verwaltungen steigern sowie
  • den Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Bürger verringern.

Die Kommission hat mit dem Aktionsplan eine Reihe von zumeist nicht-legislativen Vorhaben vorgeschlagen und nur vereinzelt legislative Maßnahmen mit dem Ziel angekündigt, dass alle öffentlichen Verwaltungen in der EU bis 2020 „grenzübergreifende, personalisierte und nutzerfreundliche digitale öffentliche Dienste“ anbieten.

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