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dbb | Trilogverfahren schadet dem demokratischen Willensbildungsprozess

Der dbb-Beamtenbund und Tarifunion setzt sich für ein europäisches Gesetzgebungsverfahren ein, das „den hohen demokratischen Ansprüchen von Beteiligung, Gründlichkeit und Transparenz“ entspricht, so Kirsten Lühmann, Mitglied im dbb-Bundesvorstand und im EBD-Vorstand:

„Der dbb setzt sich für ein europäisches Gesetzgebungsverfahren ein, das den hohen demokratischen Ansprüchen von Beteiligung, Gründlichkeit und Transparenz entspricht. Das sogenannte Trilogverfahren kann in eilbedürftigen Fragen das richtige Mittel der Wahl sein, ein weitgehender Verzicht auf das normale Gesetzgebungsverfahren zugunsten von Trilogverhandlungen ist aber für den demokratischen Willensbildungsprozess schädlich. Das Trilogverfahren muss deshalb auf wenige Fälle begrenzt werden. Sollte es zum Einsatz kommen, ist eine umfänglichere und offenere Information der interessierten Öffentlichkeit am Fortgang der Gespräche sicherzustellen.“