Aktuelles > EUD | EU-Flüchtlingspolitik: „Mehr Europa“ ist die bessere Lösung – Pressestatement von Europa-Professionell

Artikel Details:

Europäische Wertegemeinschaft

EUD | EU-Flüchtlingspolitik: „Mehr Europa“ ist die bessere Lösung – Pressestatement von Europa-Professionell

Nur gemeinsam können die EU-Mitgliedstaaten die aktuellen und kommenden Herausforderungen im Zusammenhang mit globalen Flüchtlingsbewegungen bewältigen. „Zu wenig“ Europa war bisher das Problem, „mehr Europa“ ist der entscheidende Teil der Lösung.

Die Innenminister der EU-Mitgliedstaaten haben gestern erste Gespräche über die in einer Mitteilung vom 6. April dieses Jahres enthaltenen Vorschläge der EU-Kommission zur Reform des gemeinsamen Europäischen Asylsystems geführt. Obwohl offensichtlich ist, dass dieses System reformiert werden muss, konnten sich die Innenminister nicht auf eine gemeinsame Haltung einigen. Das Thema kommt in den Schlussfolgerungen der Ratspräsidentschaft nicht einmal vor. Wir bedauern, dass von diesem Rat kein Signal für eine Reform und für den Aufbau eines echten europäischen Asylsystems ausgegangen ist. Gemeinsamkeiten der EU-Mitgliedstaaten gab es offenbar nur bei der Suche nach Bausteinen der Flüchtlingsabwehr.

Europa-Professionell begrüßt die in der Mitteilung der Europäischen Kommission enthaltene Option eines neuen, reformierten Europäischen Asylsystems, in dem die Verantwortung für die Bearbeitung von Asylanträgen und den damit verbundenen Ansprüchen auf die Mitgliedstaaten verteilt wird. Wir begrüßen auch, dass die Europäische Kommission einen hierauf bezogenen Verteilungsschlüssel vorgeschlagen hat, dessen Grundlage die relative Größe, der Wohlstand und die Aufnahmekapazität eines jeden Mitgliedstaats sein soll, der aber durch Erwägungen wie bestehende Familienverbindungen oder Kindeswohl überschrieben werden kann. Wir befürworten die von der EU-Kommission dargelegte Vision, langfristig die Bearbeitung von Asylanträgen von der nationalen Ebene auf die EU-Ebene zu verlagern.

Die in der Mitteilung dargestellten weiteren Optionen für eine größere Konvergenz und ein genuines Europäisches Asylsystem unterstützen wir insofern, als dass sie die Anwendung des europäischen Asylrechts und den Schutz der Rechte von Flüchtlingen in allen EU-Mitgliedstaaten gewährleisten und „Asylshopping“ vermeiden sollen. Wir halten sie allerdings für nicht ausreichend. Schon jetzt besteht ein Rechtsumsetzungs- und Rechtsanwendungsdefizit geltenden europäischen Asylrechts in den EU-Mitgliedstaaten. Ein Wechsel von Richtlinien zu Verordnungen, wie ihn die Europäische Kommission vorschlägt, wird dieses Defizit allein nicht beheben. Vielmehr sollten neue Anreize und Sanktionsmöglichkeiten angedacht werden.

Europa-Professionell fordert eine an der Würde des Menschen ausgerichtete Gemeinsame europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik, die von europäischer Ebene aus gesteuert und koordiniert wird. Menschen, die in der Europäischen Union Zuflucht vor Verfolgung und bewaffneten Konflikten suchen, dürfen nicht zur bloßen innen- oder geopolitischen Verfügungsmasse degradiert werden. Ihr Schicksal darf nicht davon abhängen, in welchem EU-Staat sie Schutz beantragen. Vielmehr darf der individuelle völker-, europa- und auch grundrechtlich gesicherte Anspruch eines Flüchtlings auf ergebnisoffene Prüfung seines Asyl- oder Schutzstatus weder beeinträchtigt, verkürzt noch verletzt werden. Die Europäische Union und ihre die EU-Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass dieser Anspruch jedes Flüchtlings bei Eintritt in den EU-Raum gewahrt wird. Das gilt auch und insbesondere mit Blick auf das EU-Türkei – Abkommen.

Bei der Gewährleistung der Asylanspruchsprüfung stehen nicht nur diejenigen EU-Staaten in der Pflicht, in denen ein Flüchtling den EU-Raum betritt, sondern alle EU-Mitgliedstaaten. Denn es handelt sich dabei nicht um eine Verpflichtung des Eintrittsstaates, sondern um eine gesamteuropäische Aufgabe. Daher müssen auch alle EU-Mitgliedstaaten und die EU dafür sorgen, dass die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel, eine hinreichende personelle Ausstattung sowie auch die notwendige logistische Infrastruktur zur Verfügung stehen. Unter diesem Gesichtspunkt der gemeinsamen Verantwortung ist es auch nicht akzeptabel, wenn ein betroffener Mitgliedstaat die angebotene Hilfe der Gemeinschaft nicht annimmt. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten müssen ihren humanitären wie auch völker- und europarechtlichen Verpflichtungen gemeinsam gerecht werden.

Den Volltext finden Sie hier.