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Justiz & Inneres

(Un)Einigkeit im Kampf gegen Geldwäsche | EBD- Diskussion zum Kommissionsvorschlag

Im Juli 2016 überraschte die Europäische Kommission mit einem Vorschlag zur Änderung der Geldwäscherichtlinie. Doch welche Änderungen sieht dieser Vorschlag vor, nachdem erst im Mai 2015 die vierte Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung vom Rat verabschiedet wurde? Nach der politischen Sommerpause luden die Kommissionsvertretung in Deutschland zusammen mit der Europäischen Bewegung Deutschland zur Paneldiskussion, um dieser Frage nachzugehen.

Vom Leiter der Kommissionsvertretung Richard Kühnel begrüßt, erläuterte die geschäftsführende Direktorin der Generaldirektion Justiz und Inneres, Alexandra Jour-Schröder, den Anlass, den Inhalt und den weiteren Verfahrensablauf des neuen Vorschlags ihrer Kommissions-Behörde.

Grund für die erneute Beschäftigung mit der Richtlinie seien die verübten Terroranschläge in Europa und die Enthüllungen der „Panama Papers“, durch die den europäischen Bürgerinnen und Bürgern der Missbrauch der komplexen Finanzmethoden zur Steuervermeidung und Terrorfinanzierung unbequem ins Bewusstsein gerückt seien.

Jour-Schröder stellte dem Publikum die beiden wesentlichen Elemente des Vorschlags vor: Zum einen solle Terrorismusfinanzierung bekämpft, zum Anderen mehr Transparenz zu Eigentumsverhältnissen von Unternehmen und Trusts geschaffen werden.

Die Panelisten begrüßten allesamt das Engagement der Kommission im Kampf gegen Geldwäsche, Steuervermeidung und Terrorfinanzierung. Es handele sich um transnationale Probleme, die einer transnationalen Lösung bedürfen. Die gemeinsame europäische Lösung zu stärken sei somit ein nötiger und richtiger Ansatz. Allerdings herrschte Uneinigkeit bei der Bewertung der einzelnen Maßnahmen. Sowohl die Wahl der richtigen Mittel zur Unterbindung der Terrorfinanzierung, als auch Art und Umfang einzelner Instrumente zum Umgang mit Transparenzbemühungen wurden diskutiert.

Während auf der Seite der Bankenvertretung davor gewarnt wurde, digitale Finanzprodukte nicht „kaputt zu regulieren“, wurde seitens NGOs Regulierungen begrüßt, um auf die digitalen Gegebenheiten zu reagieren.

Bei der Schaffung von Transparenzvorschriften gilt es ein Gleichgewicht zu finden. Die Compliance Wirtschaft wünschte sich einerseits Benchmarks und Vorgaben, die einen Handlungsleitfaden für die Überprüfung von Kunden und Daten bieten könnten. Zugleich müsse aber auch der Datenschutz gewahrt werden. In einem „Transparenzwahn“ allzu schnell sensible wirtschaftliche Daten zu veröffentlichen, könne nicht die Lösung sein.

Generaldirektorin Jour-Schröder signalisierte in Antwort auf Publikumsfragen, dass es bei Einzelheiten noch Abstimmungsbedarf mit den nationalen Regierungen und den Vertretern aus Wirtschaft und Gesellschaft gäbe. Beispielsweise wurde die exakte Höhe des meldepflichtigen Betrags bei Prepaid- oder Geschenkkarten, sowohl Online als auch im normalen Zahlungsverkehr, mehrfach zum Gesprächsgegenstand.

Der Ansatz der Kommission, die nationalen FIUs (Financial Intelligent Units) zu stärken, wurde begrüßt. Diese Einrichtungen zur Überprüfung verdächtiger Finanztransaktionen würden bereits über ein enormes Datenpotential verfügen und müssten diese nun effizient nutzen können. Dennoch besteht auch bei der Identifizierung von Kundendaten Dissens, bei welchen Gesellschaftsformen es legitim sein kann, den wirtschaftlichen Eigentümer offenzulegen und bei welchen nicht.

Mit Alexandra Jour-Schröder und dem Publikum diskutierten

Dr. Marcus Pleyer, Leiter der Unterabteilung VII A, Bundesministerium der Finanzen
Dr. Sabine Scholz-Fröhling, Mitglied des Präsidiums, Berufsverband Compliance Manager (BCM) e.V., Chief Compliance Officer bei der Fidor Bank AG und Fidor Gruppe
Rechtsanwalt Thorsten Höche, Mitglied der Geschäftsführung/Chefjustiziar, Bundesverband deutscher Banken e.V.
Dr. Indranil Ganguli, Leiter der Zentralen Stelle Geldwäsche-/Betrugsprävention, GenoTech und Chairman der EBIC (European Banking Industry Committee) Anti-Money Laundering Working Group
Caspar von Hauenschild, Mitglied des Vorstands, Transparency International Deutschland e.V.

Es moderierte EBD-Generalsekretär Bernd Hüttemann.

In ihren Politischen Forderungen 2016/17 spricht sich die EBD für gemeinsame Schritte hin zu einer sozialen Wirtschaftsunion aus und fordert Transparenz und Gründlichkeit bei der EU-Rechtsetzung.

Aktuelles von unseren Mitgliedsorganisationen zum Thema finden sich auf der EBD-Website in der Nachrichtenrubrik Justiz und Inneres.

Die Social-Media Reaktion wurden unter den Hasttags #EUdebatte und #Geldwäsche diskutiert.