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  • 12.07.2011 - 13:44 GMT

Europäische Bürgerinitiative wird Bundesrecht

Die Bundesregierung stellte sich zur deutschen Umsetzung der Europäischen Bürgerinitiative in einem EBD Exklusiv den Fragen der EBD-Mitgliedsorganisationen. Kurzfristig hatte das Netzwerk EBD gemeinsam mit dem federführenden Bundesministerium des Innern (BMI) zur Diskussion mit deutschen Interessengruppen geladen.

Der Rat der EU hat im Februar diesen Jahres die Verordnung zur Ausgestaltung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) verabschiedet. Nun liegt es an den Mitgliedsstaaten, die dort vereinbarten Vorgaben um nationale Bestimmungen zu ergänzen. Auch in Deutschland ist die Abstimmung zwischen den beteiligten Ministerien im Bund und mit den Ländern in vollem Gange. Dabei wird unbekanntes Terrain betreten, denn auf Bundesebene gibt es bisher keine Instrumente direkter oder partizipativer Demokratie. Der Entwurf für das "Gesetz zur Durchführung Europäischer Bürgerinitiativen" wird momentan erarbeitet.
In einem Hintergrundgespräch stellte die BMI-Vertreterin Dr. Ulrike Hornung kurz den Inhalt des Gesetzentwurfs vor, bevor die Vertreter der EBD-Mitgliedsorganisationen Fragen stellten bzw. Stellung bezogen. Neben Gewerkschaften und wissenschaftlichen Instituten war mit Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann von der Europa-Union Deutschland die ehemalige Berichterstatterin zur EBI im Europäischen Parlament an der Diskussion beteiligt.
Die Nachfragen bezogen sich u.a. auf die Legitimierung der Unterzeichnenden, die Ausgestaltung von Bußgeldvorschriften, die Gültigkeit von Unterstützungsbekundungen, insbesondere den Umgang mit Zusätzen und Vorbehalten, oder auch die Festlegung des Stichprobenverfahrens. Einige der Anwesenden zeigten sich erstaunt, dass wegen der Zertifizierung des Online-Sammelsystems für die Initiatoren von Bürgerinitiativen höchstwahrscheinlich Kosten entstünden.
Die zentrale Kontaktstelle für Interessierte wird voraussichtlich bei der Europäischen Kommission eingerichtet. Eine eigens eingerichtete Webseite wird über alle Fragen und national zuständigen Behörden informieren. In Deutschland soll darüber hinaus kein Ansprechpartner eingerichtet werden.
Und wie geht’s weiter?
Nach Ende der Konsultationsfrist am 22. Juli wird das Gesetz zur Umsetzung der Verordnung über die EBI nach der Sommerpause in den Bundestag eingebracht. Die Eile ist auch nötig, denn die ersten Bürgerinitiativen sollen am 1. April 2012 starten.