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Gemeinsamer Datenschutz – ja, gemeinsame Asylpolitik – schwierig | #EBDDeBrief Justiz & Inneres

Ist die EU-Datenverordnung wirklich der erhoffte große Wurf? Zu Beginn der Woche hatte der Rat Justiz und Inneres in Luxemburg in jedem Fall einen wichtigen Schritt Richtung einheitlichem Datenschutz gemacht. Insbesondere die sich dem Ende zuneigende lettische Ratspräsidentschaft habe mit Nachdruck versucht die europaweite Datenschutzverordnung zum Abschluss zu bringen. Trotz der divergierenden nationalen Positionen kam es so letztlich zu einer Einigung. In unserem frühmorgendlichen EBD De-Briefing wurde jedoch deutlich, dass der Kompromissgehalt bei der Reform hoch ist und vieles vom anstehenden Trilog zwischen Rat, EU-Kommission und EU-Parlament abhängt.

Hoffnung bestehe dennoch, dass bereits bis zum Ende des Jahres eine Einigung erzielt werden könne. Die luxemburgische Ratspräsidentschaft, ab Juli in der Verantwortung, habe während der aktuellen Ratstagung bereits angekündigt die Reform weiter vorantreiben zu wollen. Inhaltlicher Kernpunkt der Ratsbeschlüsse zum Datenschutz ist vor allem das sogenannte „Recht auf Vergessen“, dessen gesetzliche Fixierung im digitalen Zeitalter besonders relevant für den europäischen Verbraucherschutz sei, wie die Sachverständigen betonten.

Auf der Agenda der Justizminister standen neben der Datenschutzverordnung auch die Apostillen-Verordnung und die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO). Bei Letzterem gehe es nur langsam voran. Da es sich um eine völlige neue Institution handele, sei an dieser Stelle komplexe Detailarbeit unumgänglich. Zunächst gelte es jedoch Grundsatzfragen der Zuständigkeit der neuen Institution zu klären, damit deren Anwendungsbereich nicht von Anfang an ins Leere laufe.

Im Bereich Inneres lag der Schwerpunkt auf den zunehmend herausfordernden Flüchtlingsströmen, die aus den weltweiten Krisengebieten nach Europa kommen. Die derzeitige Haltung der EU sei nicht hinnehmbar, erst recht angesichts der Aufnahmezahlen in Nicht-EU-Staaten wie beispielsweise der Türkei oder dem Libanon. Obwohl die Handlungsnotwendigkeit akut ist – die Zahl der in Europa Asylsuchenden werde sich im Millionenbereich bewegen – gestalte sich eine gemeinsame Positionierung zum Thema weiterhin schwierig.

Nur neun Mitgliedstaaten hätten bislang ihre Unterstützung hinsichtlich der geplanten Quotenregelungen signalisiert, die weiteren EU-Länder beständen weiterhin auf freiwilliger Flüchtlingsaufnahme. Derlei freiwillige Zusagen könnten nur ein erster Schritt sein. In der gesamten Diskussion dürfe nicht vergessen werden, dass Europa auch eine Solidargemeinschaft sei, zu deren Verpflichtung auch eine gemeinsame Flüchtlingspolitik gehören müsse. Dazu sei es erforderlich nationale Bedenken hintenanzustellen.

Bislang nehmen die Mittelmeerstaaten Italien und Griechenland den Großteil der Flüchtlinge auf, andere EU-Staaten hingegen nur wenige. Eine nachhaltige Kursänderung der europäischen Staatengemeinschaft scheint in dieser Angelegenheit zumindest nicht näherzurücken.

Ein weiteres Thema war die gemeinsame Sicherheitsstrategie, insbesondere in Hinblick auf Terrorismusbekämpfung. Das als wichtiges Mosaikteil vorgesehene Schengener Informationssystem (SIS) komme bislang über den Status einer rudimentären Informationsquelle nicht hinaus: Nur fünf Länder würden das System überhaupt regelmäßig mit Informationen versehen. Das datenbankbasierte System müsse insgesamt breiter und besser anwendbar werden, um die länderübergreifende Fahndung nach gewaltbereiten Islamisten zu erleichtern und deren Finanzierungs- und Vernetzungsquellen zu beseitigen.

Der Einladung der EBD waren etwa 50 interessierte Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gefolgt. Zur Einordnung der Geschehnisse waren Dr. Ivo Thiemrodt (Stab EU; Referatsleiter, Referat EU-KOR: Internationale rechtliche Zusammenarbeit, Rechtsstaatsdialoge; Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz), Jürgen Werner (Referatsleiter, Referat G II 3: EU-Koordinierung; JI-Räte; G 6-Ministertreffen; bilaterale Beziehungen zu EU-Mitgliedstaaten; Bundesministerium des Innern) und Elisabeth Kotthaus (Politische Berichterstatterin Recht, Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland) anwesend. Zwischen den Eingangsstatements der Sachverständigen und dem anschließenden Q&A moderierte EBD-Generalsekretär Bernd Hüttemann.

Die zusammengefassten Beschlüsse der zweitägigen Ratstagungen finden Sie auch hier. Verfolgen können Sie die Debatte auch bei Twitter: Die aktuelle Ratstagung wird unter #JHA nachvollziehbar, Informationen zu den anstehenden Trilogverhandlungen finden Sie unter #Trilogue. Zu den wichtigsten Diskussionspunkten des EBD De-Briefings gelangen Sie unter #EBDDeBrief. Weitere inhaltliche Hashtags zum Thema des Tages sind #Datenschutz, #EUdataP, #MigrationEU und #Asylpolitik.