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Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit & Verbraucherschutz

djb: Gleichstellung von Frauen und Männern auch bei Reformen im Steuerrecht berücksichtigen

Aktuelle steuerrechtliche Reformvorhaben („Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“) genügen den Anforderungen an eine gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung nicht. Dies kritisiert der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) anlässlich der heutigen Anhörung zum Gesetzentwurf im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages.

„Bundesregierung und Parlament sind in der Pflicht, die Auswirkungen von Reformvorhaben auf Frauen und Männer zu prüfen. Auch das Steuerrecht ist nicht geschlechtsneutral, sondern hat erhebliche Auswirkungen auf Einkommen, Alterssicherung oder Beschäftigung von Bürgerinnen und Bürgern. Die unterschiedlichen Lebenslagen von Frauen und Männern müssen deshalb bei der Wahl der Ziele und Instrumente berücksichtigt werden. Formelhafte Erklärungen, nach denen gleichstellungspolitische Ziele durch Gesetzentwürfe nicht tangiert werden, sind nicht akzeptabel und ein Armutszeugnis für moderne, wissensbasierte Gesetzgebung“, erklärt Ramona Pisal, die Präsidentin des djb.

Der djb geht in seiner Stellungnahme insbesondere auf die Anhebung der Absetzbeträge für den Aufbau einer Basisrente, die geplanten Änderungen zur Berücksichtigung von Kinderbetreuungsaufwendungen sowie Änderungen bei der Einzelveranlagung ein. Die Regelungen sind gleichstellungspolitisch problematisch und die von der Gesetzgebung gewünschten Wirkungen werden sich aufgrund der unterschiedlichen Lebensrealitäten von Männern und Frauen vor allem für letztere nicht entfalten können.