Aktivitäten > College of Europe – Studium und Stipendien
FAQs zum Bewerbungsprozess
Müssen meine Bewerbungsunterlagen, Hochschulzeugnisse oder das Transcript beglaubigt sein bzw. ggf. übersetzt werden?
Nein. Einfache Kopien sind ausreichend. In der Bewerbungsmaske des College of Europe wird eine Übersetzung ihrer Hochschulzeugnisse entweder auf Englisch oder Französisch verlangt. An die deutsche Auswahlkommission müssen Sie jedoch keine Übersetzung senden, sofern die Dokumente auf Deutsch, Englisch oder Französisch verfasst sind.
Ist es für meine Bewerbung nachteilig, wenn ich auf dem Fragebogen zur Finanzierungsbereitschaft angebe, mein Studium nicht selbst finanzieren zu können?
Nein. Die Entscheidung der Auswahlkommission, ob sie für ein Studium am College zugelassen werden, erfolgt unabhängig von den Angaben im Fragebogen zur Finanzierungsbereitschaft.
Kann ich mich auch bewerben, wenn ich zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses noch keinen Hochschulabschluss erworben habe?
Ja. In diesem Fall bitten wir Sie, Ihrer Bewerbung ein vorläufiges Transcript Ihres Prüfungsamtes beizufügen bzw. die Professoren zu bitten, in den Gutachten auf die zu erwartenden Abschlüsse einzugehen. Liegt Ihnen auch noch kein Transcript vor, laden Sie in der Bewerbungsmaske bitte ein formloses Dokument hoch, in dem Sie schildern, zu welchem Zeitpunkt Sie ein Transcript nachreichen können.
Muss ich meine Sprachkenntnisse durch einen international anerkannten Test (TOEFL etc.) nachweisen?
Nicht unbedingt. Sie können Ihre Sprachkenntnisse z.B. auch durch einen Auslandsaufenthalt, ein bilinguales Studium o.ä. nachweisen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier auf der Webseite des College of Europe. Wichtig ist, dass Sie sich zum Zeitpunkt des Auswahlgesprächs auf dem von Ihnen angegeben Niveau verständigen können und ggf. nachweisen können, dass Sie Anstrengungen unternehmen, Ihre Kenntnisse bis zum Studienbeginn zu verbessern.
In welchen Fällen benötige ich keine Sprachzertifikate für Englisch bzw. Französisch?
In den folgenden Fällen ist dies möglich:
- Sie haben Ihr Studium oder ihre gesamte sekundäre Schulausbildung auf Englisch oder Französisch absolviert.
- Ihre Muttersprache ist Englisch oder Französisch.
- Sie haben einen Studienabschnitt in englisch- oder französischsprachiger Umgebung absolviert.
In jedem Fall müssen Sie sich in der Lage fühlen, dem anspruchsvollen akademischen Unterricht am College of Europe auf Englisch oder Französisch folgen zu können.
Zusätzlich oder alternativ sind in allen Fällen Bescheinigungen der Sprachkenntnisse von Professorinnen und Professoren bzw. Dozierenden erwünscht, die Ihre Kenntnisse in die Skala des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens einordnen (siehe hier).
Werden von der Europäischen Bewegung Deutschland auch Stipendien vergeben, die die kompletten Kosten für das Studium umfassen?
Nein. Die von der Europäischen Bewegung Deutschland e.V. vergebenen Stipendien umfassen einen Teil der Kosten, der etwa die Höhe der Studiengebühren deckt. Für den Fall, dass Sie den Eigenanteil nicht selbst aufbringen können, sollten Sie sich rechtzeitig um eine Kofinanzierung bemühen. Allgemeine Informationen zu Studienkrediten und Stipendien finden Sie auf unserer Webseite.
Das College of Europe vergibt hingegen ENP-Stipendien an Bewerbende, welche ihren Schwerpunkt auf die Europäische Nachbarschaftspolitik legen möchten. Diese Stipendien umfassen auch Teile der Unterkunft und Verpflegung und umfassen derzeit zwischen 17 000 Euro und 24 000 Euro. Sie müssen in Ihrer Bewerbung extra angeben, dass Sie sich für eines dieser Stipendien bewerben und Ihre Motivation erläutern.
Brauche ich die deutsche Staatsbürgerschaft, um mich bewerben zu können?
Nein. Bei der deutschen Auswahlkommission können sich deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bewerben sowie EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die in Deutschland ihren Hochschulabschluss erworben haben.
Kann ich mich um einen Studienplatz bewerben, wenn ich meine bisherigen Universitätsabschlüsse an einer Hochschule im Ausland erworben habe?
Ja, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Werde ich über den Eingang meiner Bewerbung und über den Stand des Bewerbungsverfahrens informiert?
Nach Eingang der Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Etwa drei Wochen vor dem Termin der Auswahlgespräche werden Sie von uns benachrichtigt, ob Sie sich der Auswahlkommission vorstellen dürfen und in die zweite Runde des Auswahlverfahrens gekommen.
Wie ist der Ablauf zu den Gutachten/Empfehlungsschreiben?
Zunächst geben Sie die Kontaktdaten Ihrer beiden Gutachterinnen bzw. Gutachter in die Online-Maske des College of Europe ein. Dann wird diesen automatisch per E-Mail ein Link zugeschickt, über den sie die Empfehlungsschreiben im Online-Bewerbungssystem hochladen sollen. In der Online-Maske sollen die Gutachterinnen bzw. Gutachter einige Fragen bezüglich Ihrer Eignung für ein Studium am College of Europe beantworten. Zusätzlich oder alternativ hierzu können sie eine PDF mit einem ausformulierten Gutachten hochladen. Bitte informieren Sie Ihre Gutachter rechtzeitig darüber. Die Gutachten sollen für Sie als Bewerberin bzw. Bewerber nicht einsehbar sein.
Ich habe einen Gutachter, der kein Universitätsprofessor oder -dozent ist. Im Online-System des College of Europe heißt es aber, dass beide Gutachten von Universitätsprofessoren sein müssen. Was mache ich?
Maßgeblich sind hier die Informationen der deutschen Auswahlkommission. Demnach muss nur ein Gutachten von einem Universitätsprofessor sein, nicht notwendigerweise zwei. Gutachten können auch ausgestellt werden von Dozierenden, die noch nicht habilitiert sind, ehemaligen Arbeitgebern oder Praktikumsbeauftragten.
Ich möchte mehr als zwei Gutachten einreichen. Ist das möglich und wenn ja, wie?
Ja, das ist möglich. Weitere Gutachten sollen direkt von der Gutachterin oder dem Gutachter per E-Mail an coe@netzwerk-ebd.de gesendet werden. Sie müssen das College of Europe diesbezüglich nicht benachrichtigen.
In welcher Sprache müssen die Gutachten geschrieben werden?
Die Gutachten können in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Bei Personen, deren Muttersprache Französisch ist, sind auch Gutachten in Französischer Sprache erwünscht.
Muss ich alle Unterlagen, die ich im elektronischen Bewerbungsformular hochlade, an die Europäische Bewegung schicken?
Nein. Schicken Sie uns bitte ausschließlich die Unterlagen zu, die auf der Webseite der EBD unter dem Punkt „Bewerbungsunterlagen“ genannt werden. Schicken Sie uns die Unterlagen bitte per E-Mail an coe@netzwerk-ebd.de. Wir benötigen die Unterlagen nicht mehr per Post, wie dies bis zum Studienjahr 2022/23 der Fall war. Es steht Ihnen frei, ergänzende Unterlagen zu Ihrer Bewerbung im elektronischen Bewerbungssystem des College an entsprechender Stelle hochzuladen. Laden Sie jedoch unbedingt alle Unterlagen, die Sie uns zusenden, auch im elektronischen Bewerbungssystem hoch (Ausnahme: mögliches drittes Gutachten und Fragebogen zur Finanzierungsbereitschaft).
Wo kann ich meine Praktikumszeugnisse, Empfehlungsschreiben o.ä. in die Online-Bewerbungsmaske vom College hochladen?
Im elektronischen Bewerbungssystem gibt es im Abschnitt „Application“ die Möglichkeit, zusätzliche Dokumente hochzuladen.
An wen kann ich mich bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden?
Bei Fragen zu den Bewerbungsunterlagen, die an die EBD gesendet werden, bei Fragen zu Finanzierung und zur deutschen Auswahlkommission wenden Sie sich bitte an das Team der EBD. Bei Fragen zum Online-Bewerbungsportal des College of Europe wenden Sie sich bitte an das College of Europe. Die EBD hat bis zum Ende des Bewerbungsprozesses keinen Zugriff auf das Online-Portal und kann Ihre Unterlagen daher erst nach Ende der Bewerbungsrunde im Januar in dem Portal einsehen.
Wann finden die Auswahlgespräche statt?
Die Interviews der deutschen Auswahlkommission für das Studienjahr 2023/24 werden vom 27. bis 29. März 2023 in Präsenz in Berlin stattfinden.
Wie kann ich mich auf mein Auswahlgespräch vorbereiten?
Bei den ca. 15-minütigen Auswahlgesprächen werden Fragen zum Lebenslauf, der eigenen Motivation sowie fachliche Fragen mit Bezug auf die EU und aktuellen Entwicklungen gestellt. Zur Vorbereitung können Sie Ihre Unterlagen aus dem Studium, insbesondere zu Ihrer Bachelor- und Masterarbeit, sowie weitere Fachliteratur nutzen. Das Interview findet auf Deutsch, Englisch und Französisch statt. Sollten Sie sich also unsicher in einer der drei Sprachen sein, empfehlen wir Ihnen, diese vor Ihrem Gespräch noch einmal intensiv zu üben. Hier finden Sie eine Auflistung der Mitglieder der diesjährigen Auswahlkommission.
Welche Kosten decken die Studiengebühren ab?
Brügge-Campus:
- Studium, Prüfungen, Studienreisen (nicht immer vollständig abgedeckt),
- Unterkunft: Privatzimmer mit Bad und Reinigungsservice, drahtlose Internetverbindung in allen Gebäuden des College (Seminarräume, Bibliothek und Wohnheime),
- Mahlzeiten: Frühstück, Mittag- und Abendessen (außer Mittag- und Abendessen an Sonn- und Feiertagen)
Natolin-Campus:
- Studium, Prüfungen, zwei Studienreisen (vollständig abgedeckt),
- Sommer-Sprachakademie (Englisch/Französisch), Sprachzertifikate, Vorbereitungskurse vor Beginn des akademischen Jahres,
- Unterkunft: Privatzimmer mit Bad und Reinigungsservice (entweder auf dem Campus oder in einer an den Campus angrenzenden Villa), drahtlose Internetverbindung auf dem Campus (Seminarräume, Bibliothek und Wohnheime),
- Mahlzeiten: Frühstück, Mittag- und Abendessen (auch an Sonn- und Feiertagen),
- Kranken- und Privatversicherung: Die Studenten sind über die Hochschule gegen Unfälle versichert, die sich während ihres Aufenthalts auf dem Campus ereignen, und es wird eine erste Hilfe/Notfallversorgung gewährleistet. Für Unfälle, die sich außerhalb des Campus ereignen, müssen sich die Studierenden persönlich versichern,
- Sportanlagen auf dem Campus