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Ökologischen Wandel gestalten
Die multiplen ökologischen Krisen bringen Europa und die Welt an einen Wendepunkt. Sie verdeutlichen die Verwundbarkeit von Menschen und Gesellschaften. Deshalb ist es unverzichtbar, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten auf Basis ihrer international eingegangenen Verpflichtungen und angesichts der irreversiblen Folgen der Umwelt- und Klimakatastrophe die Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens im Einklang mit der Wettbewerbsfähigkeit und der sozialen Gerechtigkeit vorantreiben.
- Klimaneutralität und Nachhaltigkeit als Leitziele verankern
Die EU strebt mit dem Europäischen Grünen Deal bis spätestens 2050 ein klimaneutrales Europa an und hat sich im Europäischen Klimagesetz mit der Einigung auf diese Vorgabe und eine Netto-Treibhausgasreduktion um mindestens 55% bis 2030 gegenüber 1990 rechtsverbindliche Ziele gesetzt. Insbesondere die Bundesregierung steht in der Pflicht, die Erreichung der Ziele zu beschleunigen, um dem Klimaschutz- und Freiheitsurteil des Bundesverfassungsgerichts von April 2021 nachzukommen. Damit der notwendige Wandel gelingt, sollte die EU im engen Dialog mit den Sozialpartnern, den Ländern und Kommunen wie auch repräsentativen Interessen stehen und auf Basis eines breiten gesellschaftlichen Austausches das Vorhaben politikübergreifend umsetzen und durch geeignete Instrumente begleiten.
Ebenso fordern wir von der EU-Kommission, eine Rahmenstrategie vorzulegen, die aufzeigt, wie die EU die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) umfassend in allen Politikbereichen im Sinne einer generationengerechten Nachhaltigkeit umsetzen möchte. Weitere EU-Maßnahmen zum beschleunigten Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft sehen wir als notwendige Komponente hierzu.
- Fit-for-55 ambitioniert gestalten und zügig umsetzen
Um ihren Zielen zur Klimaneutralität und der Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf 1,5°C gerecht zu werden, sollte die EU das Fit-for-55-Paket wie auch die Anpassungen aus dem REPowerEU-Plan im gesellschaftlichen Dialog ambitioniert gestalten und zügig umsetzen. Auf diesem Weg muss die EU innovative Kräfte aus Gesellschaft und Wirtschaft bündeln, um eine Dekarbonisierung aller Bereiche auf Basis 100% erneuerbarer Energie und dem Vorrangsprinzip für Energieeffizienz zu erzielen. Dies sollte ebenso eine enge Mitwirkung von Regionen und Städten – auch in der Verteilung der Einnahmen aus dem überarbeiteten EU-Emissionshandelssystem – einschließen.
Im Zuge der Verhandlungen der EU-Institutionen ist eine Beschleunigung der einzelnen Dossiers notwendig. Wir fordern daher, dass die EU in der Umsetzung des Fit-for-55-Pakets einen klimagerechten und sozial ausgewogenen Instrumentenmix zügig beschließt, sodass dieser spätestens ab 2023 in Kraft treten kann. Zum Paket gehören die Stärkung von marktwirtschaftlichen Instrumenten, die Stärkung von Ordnungsrecht und Standards wie auch die Erhaltung und Erhöhung nationaler Verantwortungen in den Bereichen der Klimaschutzverordnung. Nur so können die rechtsverbindlichen Ziele des ersten EU-Klimagesetzes erreicht und – entsprechend der Empfehlungen des Weltklimarats – umgesetzt werden
- Biodiversität wahren, Ernäherung nachhaltig gestalten und Umweltverschmutzung bekämpfen
Neben der Klimakrise müssen wir dringend dem fortschreitenden Verlust der Biodiversität auf unserem Kontinent und in der Welt entgegenwirken. Die biologische Vielfalt ist eine zentrale Lebensgrundlage für Wohlergehen und Gesundheit. Die Mitgliedstaaten müssen die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 durch konkrete Maßnahmen umsetzen und sich für einen weltweit verbindlichen, ambitionierten Rahmen einsetzen, um das Artensterben global so schnell wie möglich einzudämmen.
Der EU-Verordnungsvorschlag über Landnutzung und Forstwirtschaft für 2021-2030 (LULUCF-Verordnung) und der Vorschlag zur Wiederherstellung von Ökosystemen bieten die Chance, sowohl die Klima- als auch die Biodiversitätskrise gleichzeitig abzumildern. Ziel muss es sein, die Transformation der Landwirtschaft hin zu einem resilienten und zukunftsfähigen Ernährungssystem entscheidend voranzubringen. Um eine sichere und ressourcenschonende Lebensmittelerzeugung in der EU tatsächlich zu erreichen, müssen einschlägige Nachhaltigkeitsstandards gleichermaßen für Agrarimporte gelten.
Ebenso sollten sich die EU und ihre Mitgliedstaaten im Rahmen des Null-Schadstoff-Aktionsplanes für Luft, Wasser und Boden und der Umsetzung des 8. Umweltaktionsprogramms zum Schutz der Ökologie und Gesundheit für eine schadstoffarme Umwelt einsetzen.
Hier finden Sie aktuelle Nachrichten zu unserer Politik und von unseren Mitgliedsorganisationen:
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- cep | Euro-7-Normen: cep fürchtet vorzeitiges Verbrenner-Aus durch die Hintertür
- DNR | Statement zur Einigung über die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie
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- DGB | CETA: Sanktionen bei Verstößen gegen Arbeitnehmerrechte und Umweltstandards unverzichtbar
Nachrichtenschlagworte: Umweltpolitik, Klimaschutz, Nachhaltigkeit