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Arbeitssprachen der Europäischen Kommission in der Außenwirkung
Die europäischen Verträge (etwa Artikel 3 EUV) und die Grundrechtecharta (Artikel 21 und 22) verpflichten die Europäische Union dazu, die Vielfalt ihrer Sprachen zu achten und sprachliche Diskriminierungen zu vermeiden. Die EBD sieht mit Sorge, dass die Kommission dieser Pflicht nur unzureichend nachkommt. Beispiele sind hier zum einen die der Kommunikation mit den nationalen Parlamenten, welche entscheidungsrelevante Dokumente häufig nicht in ihrer Landessprache übermittelt bekommen. Zum anderen besteht auch in der symbolischen Außendarstellung ein sprachliches Ungleichgewicht, wie es etwa die Fernsehbilder aus dem Pressesaal der Kommission vor Augen führen.
Die EBD fordert die EU-Kommission dazu auf, in ihrer Außenkommunikation die sprachliche Vielfalt der Unionsbürger zu achten, insbesondere die Mitwirkungsrechte der nationalen Parlamente nicht durch sprachliche Hürden zu behindern sowie in ihrem über die Medien verbreiteten symbolischen Außenbild wieder – wie in früheren Jahren – die Amtssprachen der Union in gleicher Weise zur Geltung zu bringen.
Der Wunsch nach europaweiter Verständigung stellt jedoch auch die Mitgliedstaaten in einer stetig wachsenden Union vor neue Herausforderungen. Deswegen müssen im Sinne der sprachlichen Vielfalt der Union auch die Mitgliedstaaten darauf hinwirken, die sprachlichen Kenntnisse ihrer Bürger zu stärken. Nur durch die Förderung sprachlicher Vielfalt und eine bessere, dem europäischen Geist entsprechende nationalstaatliche Sprachenpolitik können Europas Bürger zusammenwachsen.
Das Gesamtdokument finden Sie hier zum Download: Politische Forderungen 2015/16.
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Nachrichtenschlagworte: Sprachenvielfalt