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Personenfreizügigkeit als Voraussetzung für eine offene Gesellschaft
Das Schengener Abkommen feiert in diesem Jahr sein 30-jähriges Jubiläum. Das Abkommen ist ein Meilenstein des „bürgerschaftlichen Europa“ und bildet ein unverzichtbares Fundament des Zusammenwachsens unseres Kontinents.
Schon seit seiner Unterzeichnung befindet sich das Abkommen allerdings im Spannungsfeld zwischen Reisefreiheit und sicherheitspolitischen Erwägungen. Diese sind erneut in den letzten Monaten auf die Tagesordnung gekommen und führten zu einer weiteren Aushöhlung des Abkommens im Namen der Terrorismusbekämpfung.
Richtig ist, dass der Wegfall von Grenzkontrollen im Schengen-Raum durch ausgleichende Maßnahmen flankiert werden muss, um die innere Sicherheit zu gewährleisten. Die EBD fordert jedoch, dass alle neuen, sicherheitspolitisch notwendigen Maßnahmen, die den Schengen-Raum betreffen, intensiv dahingehend geprüft werden müssen, ob und inwieweit sie die Freizügigkeit im Schengen-Raum einzuschränken drohen.
Die EBD fordert die politischen Entscheidungsträger auf, sich entschieden gegen weitere Maßnahmen einzusetzen, die eine Einschränkung der Personenfreizügigkeit zur Konsequenz haben – beispielsweise durch den Ausbau von Grenzkontrollen, durch willkürliche Personenkontrollen an innereuropäischen Grenzen, oder durch eine verstärke Erfassung von Fluggastdaten. Weiterhin fordert die EBD eine unabhängige Folgenabschätzung für die Durchsetzung der Personenfreizügigkeit.
Gerade die Schengen-Außengrenzen stehen heute besonders unter Druck, denn sie müssen einen großen Ansturm von Flüchtlingen bewältigen. Hier muss die Europäische Union sich ganz besonders für die Achtung der europäischen Werte wie Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und für den Schutz von Flüchtlingen und Minderheiten einsetzen.
Die Schengen-Außengrenzen trennen allerdings nicht nur die EU von ihren Nachbarstaaten sondern auch EU-Mitgliedstaaten voneinander, denn noch nicht alle EU-Mitgliedstaaten sind Teil des Schengen-Acquis. Dies stellt eine Ungleichbehandlung und Einschränkung der europäischen Bürgerrechte dar.
Die EBD fordert die Bundesregierung und die EU-Institutionen dazu auf, die innere Teilung der EU zu überwinden und Bulgarien, Kroatien, Rumänien und Zypern möglichst schnell in den Schengen-Raum aufzunehmen. Gleichermaßen ruft die EBD die Staaten, die noch nicht Mitglieder des Schengen-Raums sind, dazu auf, so bald wie möglich die Voraussetzungen für einen Beitritt zu erfüllen, damit auch die Bewohner dieser Länder in den Genuss der Vorzüge der mit dem Schengen-Raum verbundenen Freizügigkeit kommen können.
Das Gesamtdokument finden Sie hier zum Download: Politische Forderungen 2015/16.
Die Europäische Bewegung International (EMI) hat in einer Resolution zum Schutz der Personenfreizügigkeit eine äquivalente Position dargelegt. Die Errrungenschaften der europäischen Grundfreiheiten dürften durch möglicherweise erforderliche Neustandards in der Sicherheitspolitik nicht verwässert werden.
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Nachrichtenschlagworte: Freizügigkeit