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Repräsentative Demokratie: Transparenz durch ordentliche Gesetzgebungsverfahren und bessere Rechtsetzung
Die Mitgliedsorganisationen der EBD unterstützen die Stärkung des Europäischen Parlaments. Sie sehen aber mit Sorge, dass auch das Parlament zunehmend hinter verschlossenen Türen verhandelt, um im Gesetzgebungsprozess eine stärkere Position gegenüber der EU-Kommission und dem Rat der EU zu haben: Das vorgeschaltete informelle Trilogverfahren, das die Verabschiedung von Rechtsakten nach nur einer Lesung ermöglicht, gewährleistet nicht das für die politische Legitimation erforderliche Maß an Öffentlichkeit und Transparenz. Das Europäische Parlament kann somit wichtige Parlamentsfunktionen nicht wahrnehmen. Europäische Demokratie kann nur funktionieren, wenn repräsentativen Verbänden bzw. der organisierten Zivilgesellschaft im Gesetzgebungsprozess eine transparente und chancengleiche Einbindung ermöglicht wird und wenn alle dort getroffenen Entscheidungen in nachvollziehbarer Weise zustandekommen.
Aus diesem Grund fordert die EBD die am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Institutionen auf, das mit über 80% der Verfahren zur Regel gewordene Trilogverfahren, also die Verkürzung des ordentlichen Rechtsetzungsverfahrens auf nur eine Lesung durch die vorgeschaltete Verhandlung im informellen Trilog, ausschließlich in besonders eilbedürftigen Fällen anzuwenden.
Das Europäische Parlament muss seiner Verantwortung gerecht werden und die Verhandlungsspielräume nutzen, die ihm das Gesetzgebungsverfahren in drei Lesungen bietet.
Die EBD fordert die Anwendung von Art. 294 AEUV im ursprünglichen Sinne, nach dem das Europäische Parlament und der Rat zunächst ihren jeweiligen Standpunkt veröffentlichen, bevor über die Aufnahme von Trilogverhandlungen entschieden wird.
In welchen Fällen ein Trilogverfahren möglich ist, sollte gesetzlich klar geregelt werden. Eine Abstimmung über die Aufnahme von Trilogverhandlungen sollte in den Ausschüssen getrennt von der Abstimmung über den entsprechenden Bericht erfolgen. Dieser zeitliche Abstand erlaubt den Abgeordneten eine sachlich getrennte politische Bewertung.
Ein regelmäßiger offener Dialog zwischen den EU-Institutionen, repräsentativen Verbänden und der organisierten Zivilgesellschaft auf EU-Ebene ist notwendig und in Art. 11 EUV festgeschrieben. Die EBD fordert deshalb, die Dokumente, die Teilnehmenden und die Positionen der Beteiligten in jeder Phase des Gesetzgebungsverfahrens öffentlich zugänglich zu machen. Durch die erhöhte Transparenz wird sowohl den repräsentativen Verbänden und der organisierten Zivilgesellschaft, als auch den Mitgliedern des Parlaments eine größere Möglichkeit zur Partizipation und zur Einbringung von Expertise geboten. Gleichzeitig wird die Legitimität der Verfahren gestärkt.
Bei Gesetzgebungsakten, die von Rat und Europäischem Parlament als gleichberechtigte Gesetzgeber (nach Art. 294 AEUV) angenommen wurden, ist der Anteil der Verordnungen nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 2009 signifikant angestiegen.
Die EBD setzt sich dafür ein, dass die vermehrte Anwendung von Verordnungen evaluiert wird. „Delegierte Rechtsakte“ sollten auf zwingende Notwendigkeit beschränkt bleiben, da sie die fachliche Konsultation im Sinne des Art. 11 EUV de facto beschränken.
Die EBD unterstützt grundsätzlich die europäischen Aktivitäten für eine „Bessere Rechtssetzung“. Bessere Rechtsetzung im Zusammenhang mit einer ausgewogenen Gesetzesfolgenabschätzung, orientiert an den Vorgaben des Lissabon-Vertrags soll die Qualität der Rechtsvorgaben verbessern und unnötige Bürokratie abbauen, um so gesellschaftliche und wirtschaftliche Potentiale freizusetzen. Europa ist eine Rechtsgemeinschaft; nicht jede Regulierung ist deshalb mit Bürokratielasten gleichzusetzen.
Eine gute Verwaltung und gute Rechtsetzung gewährleisten auch auf EU-Ebene Rechtsstaatlichkeit und Chancengleichheit: Europäische Rechtsetzung darf deshalb nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Standards im Sozial- oder Umweltbereich, die von den EU-Bürgern als Errungenschaften verstanden werden und den Unternehmen im Binnenmarkt gleiche Wettbewerbschancen gewährleisten, dürfen nicht durch Maßnahmen für eine bessere Rechtsetzung in Frage gestellt werden. Europäisches Recht muss bei alledem das Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip wahren. Die europäische Initiative zur „Besseren Rechtsetzung“ muss deshalb unter den genannten Prämissen neu ausgerichtet werden.
Forderungen unseres internationalen Verbands EMI können Sie hier nachlesen. Das Gesamtdokument der EBD-Forderungen finden Sie hier zum Download: Politische Forderungen 2015/16.
Die Forderung zur transparente Rechtsetzung im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beruhen maßgeblich auf einer im Mai 2014 unter den Mitgliedorganisationen durchgeführten Umfrage. Der Bericht zu dieser Umfrage wurde durch einen Vorstandsbeschluss bestätigt. Einsehbar ist der Bericht zu der Umfrage hier.
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