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Umfassendes Wahlrecht und Wahlverfahren für Unionsbürger
Die Wirkungsmöglichkeiten der Unionsbürgerschaft können durch ein Unionsbürgerwahlrecht deutlich verbessert werden. Die EBD setzt sich dafür ein, dass Unionsbürger – also Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen – künftig bei Landtagswahlen wahlberechtigt und wählbar sind.
Die EBD fordert deshalb die Abgeordneten der Landtage, des Deutschen Bundestages und den Bundesrat dazu auf, das aktive und passive Wahlrecht von Unionsbürgern bei Landtagswahlen zu schaffen.
Die EBD fordert überdies Bundestag und Bundesrat dazu auf, die Voraussetzung für eine Sperrklausel für die Europawahl in Deutschland zu schaffen, solange kein einheitliches europäisches Wahlrecht existiert.
Das Gesamtdokument finden Sie hier zum Download: Politische Forderungen 2015/16
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