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Für den Abbau von Grenzen innerhalb Europas!

Ein Grundelement der europäischen Einigung ist, dass Probleme nie zu Lasten von Nachbarn, sondern immer gemeinsam mit ihnen gelöst werden sollen. Die politische Planung über geographische Grenzen hinweg ermöglicht es, bei der Suche nach gemeinsamen Lösungen sachliche Erwägungen ins Zentrum zu stellen und Machtpolitik alten Stils zu überwinden. Das Zurückdrängen der Vorstellung, man könne Probleme hinter Grenzen verbannen und sei dann unbeteiligt, ermöglicht gemeinschaftliche Lösungen. Indem die EU nationale Grenzen im Wesentlichen als Verwaltungsgrenzen definiert, hat sie vielerorts Konflikte um konkrete Grenzverläufe entschärft. In anderen Teilen Europas bestehen jedoch nach wie vor Grenz- und Nachbarschaftskonflikte. Die völkerrechtswidrige Annektierung der Krim und die unklare kriegerische Situation im Osten der Ukraine, aber auch Konflikte in Georgien, Armenien/Aserbaidschan und Moldau behindern die demokratische und ökonomische Entwicklung der Länder. Zusammenarbeit zum Wohle der Menschen setzt Respekt für völkerrechtlich anerkannte Grenzen voraus.

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Auf dem Westbalkan verhindert autoritärer Nationalismus wirksames Handeln gegen organisierte Kriminalität und hemmt die demokratische und wirtschaftliche Entwicklung. Zusätzlich entstehen negative Effekte auf die angrenzende Europäische Union. Die Europäische Union hat den Westbalkanstaaten eine Mitgliedschaft in Aussicht gestellt, um einen Anreiz für Reformen und grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu setzen. In Abkehr von ihren eigenen Prinzipien verbaut sie aber der Region zunehmend den Weg in die Gemeinschaft und eröffnet feindlich gesinnten Kräften Einflussmöglichkeiten. Je länger die Westbalkanstaaten im Ungewissen bezüglich ihrer Beitrittsperspektiven sind, desto eher wenden sich auch die innerstaatlichen proeuropäischen demokratischen Kräfte und insbesondere die Jugend von der Europäischen Union ab. Den Beitrittskandidaten eine Perspektive zu ermöglichen, erfordert die Mitwirkung vieler. Im Rahmen einer echten „European Public Diplomacy“ muss jeder Beitrittsprozess umfassend von allen gesellschaftlichen Kräften, der Politik und den Institutionen kritisch diskutiert und im Anschluss breit getragen werden.

Im Europäischen-Binnenmarkt ist die Bewegungsfreiheit für Personen erst durch das Schengener Abkommen vollständig verwirklicht worden. In den vergangenen Jahren wurden jedoch befristete Grenzkontrollen wiedereingeführt. Diese Maßnahmen stellen die Grundfreiheiten Europas in Frage und gefährden zudem Wirtschaftswachstum, grenzüberschreitenden Handel, Beschäftigung und Wohlstand. Offene Grenzen fördern den kulturellen Austausch zwischen den Mitgliedstaaten und sind eine Brücke in Bildung und Kultur für alle Menschen in Europa. Die vollständige Freizügigkeit wird jedoch nach wie vor durch bürokratische Hürden erschwert.

Die Schengen-Außengrenzen trennen nicht nur die EU von ihren Nachbarstaaten, sondern auch EU-Mitgliedstaaten voneinander, denn noch sind nicht alle Mitgliedstaaten Teil des Schengen-Raums. Dies stellt eine Ungleichbehandlung und Einschränkung der europäischen Bürgerrechte dar. Diese innere Teilung muss überwunden werden. Die EU muss das Ziel verfolgen, den Schengen-Raum schrittweise auch auf weitere Mitgliedstaaten auszuweiten und zugleich die Zusammenarbeit beim Schutz der Außengrenzen mit den neuen Schengen-Staaten zu verstärken. Initiativen für umfassende Mobilität auch im Sinne der Reisefreiheit müssen unterstützt werden und sind um Informationskampagnen über den „Nutzen der EU-Freizügigkeit für alle“ zu ergänzen.

Wir fordern:

  • Für einen besseren Schutz der Schengen-Außengrenzen müssen die Kompetenzen von EUROPOL weiterentwickelt und FRONTEX zu einer gemeinsamen Grenzschutzpolizei unter parlamentarischer Kontrolle durch das Europäische Parlament ausgebaut werden.
  • Die EU-Kommission muss sich weiterhin gegen ein dauerhaftes Aushöhlen von Schengen stellen, die Mitgliedstaaten müssen die Grenzkontrollen im Schengen-Raum einstellen.
  • Rumänien, Bulgarien, Kroatien und Irland müssen zeitnah in den Schengen-Raum aufgenommen werden, wenn alle Kriterien erfüllt sind.
  • Die Europäische Kommission und die Bundesregierung müssen dafür Sorge tragen, dass EU-Bürgerinnen und -Bürger unabhängig von ihrem aktuellen Wohnsitz und Arbeitsort nicht in EU-Aus- und Inländerinnen oder Inländer unterschieden werden.
  • Die Förderung unabhängiger demokratischer und europäisch gesinnter Kräfte muss in allen Beitrittskandidatenländern, aber auch in den Ländern des Europarates und Belarus aufrechterhalten und gestärkt werden.
  • Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten müssen den Beitrittsprozess mit den südosteuropäischen Ländern stärker vorantreiben, um nachhaltige wirtschaftliche und soziale Kohärenz auf unserem Kontinent herzustellen. Dabei müssen demokratische und rechtsstaatliche Werte eingehalten werden.