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Die Europäischen Werte und Grundrechte achten!

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Die Europäische Union ist eine auf Grund- und Menschenrechten aufgebaute Wertegemeinschaft. Unmittelbar hierzu gehört die Besinnung auf die gemeinsame europäische Geschichte und die Verantwortung, den Frieden in Europa und weltweit zu wahren. Die im Vertrag über die Europäische Union und in der EU-Grundrechtecharta verbindlich festgelegten Werte tragen dabei nur, wenn sie in allen Mitgliedstaaten von Justiz und Verwaltung wie in Artikel 51 EUV vorgesehen angewandt und gefördert werden.

Von zentraler Bedeutung sind die Achtung der Menschenwürde, Demokratie, Freiheit, Gleichheit, Pluralismus, freie Lehre, Solidarität, Presse-, Religions- und Meinungsfreiheit, Rechtsstaatlichkeit, das Verursacher- und Vorsorgeprinzip, das Integrationsprinzip und die Wahrung der Menschen- sowie der Minderheitenrechte. Dialog und Zusammenarbeit gelingen nur auf Basis dieser gemeinsamen Werte und Überzeugungen.

Fest zu verankern sind diese Werte aber nur durch eine demokratische Gesellschaft, in der vielfältiges bürgerschaftliches Engagement geschützt und gefördert wird. Nur gelebte Werte sind starke Werte. Nur gemeinsam können wir unsere Werte glaubhaft und überzeugend vertreten. Bei erkennbaren Verletzungen der im Unionsvertrag genannten Werte müssen die Europäische Kommission aber auch die Bundesregierung alle Möglichkeiten und gesellschaftlichen Kontakte nutzen, um für die Einhaltung dieser Werte in den Mitgliedstaaten der EU einzutreten.

Künftige Beitrittskandidaten haben die Aufgabe, demokratische Kräfte und ihren Wettbewerb untereinander zu stärken und gleichzeitig die Einhaltung europäischer Werte zu gewährleisten. Vor allem haben sie die Kopenhagener Kriterien uneingeschränkt zu erfüllen, insbesondere bei der Bekämpfung von Korruption.

Wir fordern:

  • Der 9. Mai sollte als einheitlicher europäischer Feiertag zu einem aktiven Festtag der Bürgerinnen und Bürger für die europäischen Werte und die freiheitlich demokratische Grundordnung in der EU etabliert werden.

  • Die Europäische Union und ihre Institutionen müssen sich, ebenso wie mitglied- und nichtstaatliche Akteurinnen und Akteure, stärker und gezielt für die Wahrung und Förderung der europäischen Werte und Grundrechte in den Mitgliedstaaten und den Beitrittskandidaten einsetzen.

  • Die EU-Institutionen müssen den Rechtsstaatsmechanismus (Art. 7 EUV) konsequent anwenden. Der nächste Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) sollte dabei auch Raum für finanzielle Sanktionen oder eine durch die EU-Kommission gesteuerte Vergabe von Kohäsionsmitteln eruieren, die an die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit geknüpft sein sollten.

  • Bei Beitrittsverhandlungen sollen die Kapitel, die Rechtsstaatlichkeit und Demokratie betreffen (insbesondere Kapitel 23 und 24), vorrangig verhandelt werden. Falls notwendig, sind die Beitrittsverhandlungen (bei potenziellen Beitrittskandidaten die Heranführungshilfen) einzufrieren. In diesem Zusammenhang sollte ein Klagerecht auch allen natürlichen und juristischen Personen, die von Maßnahmen unmittelbar und persönlich betroffen sind, gewährleistet werden.

  • Die EU sollte dringend die Arbeit am Beitrittsübereinkommen zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) wiederaufnehmen und auf einen zeitnahen Beitritt zur EMRK hinarbeiten.

  • Im Zuge einer möglichen Reform der EU-Verträge sollen die Mitgliedstaaten bei möglichen Verstößen den Europäischen Gerichtshof einschalten können, um unsere gemeinsamen Werte zu bewahren.