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EU-Politiken fit machen für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele und des Klimaabkommens!

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Im Jahr 2015 wurden mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und mit dem UN-Klimaabkommen von Paris wichtige globale Entscheidungen zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz getroffen. Zu deren Umsetzung haben sich die EU und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet. Die weltweite Umsetzung dieser Vereinbarungen ist essenziell, um die natürlichen Lebensgrundlagen zu bewahren, Fluchtursachen zu bekämpfen und dem Klimawandel entgegenzuwirken. Die Proteste in ganz Europa, beispielsweise die „Fridays for Future“-Bewegung, verdeutlichen die Sorge nicht nur von jungen Erwachsenen um eine unzureichende Klimapolitik.

Um die globale Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius (möglichst unter 1,5 Grad Celsius) zu begrenzen, müssen die EU und die Mitgliedstaaten konkrete Maßnahmen und Reformen beschließen und die Ausgaben der EU an den Klimaschutzzielen ausrichten. Das Ziel einer treibhausgasneutralen Weltwirtschaft bis 2050 sowie eines gestärkten europäischen Energiebinnenmarktes soll insbesondere durch intelligente Investitionen in Stromnetze für erneuerbare Energien und einen transeuropäischen Netzausbau erreicht werden.

Die Europäische Union hat bei den Verhandlungen zur Agenda 2030 eine vorbildliche Rolle gespielt und dazu beigetragen, dass ambitionierte Ziele verabschiedet werden konnten. Umso enttäuschender ist es, dass die Europäische Kommission noch im vierten Jahr nach Verabschiedung der Agenda keine europäische Umsetzungsstrategie auf den Weg gebracht hat. Die Sustainable Development Goals (SDGs) wurden bisher in den gemeinsamen EU-Politiken wie dem Mehrjährigen Finanzrahmen oder der gemeinsamen Agrarpolitik nicht umgesetzt, eine europäische Rahmenvereinbarung für die Umsetzung der SDGs mit Mindestanforderungen für alle Mitgliedstaaten fehlt nach wie vor. EU-Institutionen und Mitgliedstaaten müssen in ihrem Zuständigkeitsbereich alle Politiken mit Relevanz für Nachhaltigkeit und Klimaschutz, insbesondere in der Außen-, Sicherheits-, Friedens- und Entwicklungspolitik, darauf untersuchen, ob diese die getroffenen Vereinbarungen zu den globalen Nachhaltigkeitszielen und den Klimavertrag von Paris erfüllen.

Bis Februar 2018 hat eine Expertengruppe im Auftrag der EU-Kommission herausgearbeitet, wie die Regeln für Finanzmärkte geändert werden müssen, um die Ziele der Agenda 2030 und des Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen. Die Bestrebungen der EU-Kommission, mehr Mittel für eine nachhaltige Wirtschaft bereitzustellen und gleichzeitig die Finanzmarktstabilität zu sichern, kann dazu beitragen, nachhaltige Investitionen, eine Energie-, Verkehrs- und Agrarwende sowie eine konsequente Dekarbonisierung der Wirtschaft voranzubringen. Eine EU-weite Klassifikation für nachhaltige Aktivitäten ist ein wichtiger Schritt zu größerer Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher. Dabei ist es wichtig, solche Regulierungen zu überprüfen, die einer langfristigen und nachhaltigen Orientierung der Finanzmärkte entgegenstehen.

Im Umgang mit Kunststoffabfällen und Meeresverschmutzung kann es keine nationalen Lösungen geben. Daher ist die im September 2018 angenommene Kunststoffstrategie der EU ein wichtiger Schritt hin zu einer europäischen Lösung. Langfristig müssen Kunststoffabfälle global reduziert werden, indem die Plastikproduktion vermindert sowie verstärkt recycelt und wiederverwendet wird. Dabei haben die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Schutz der Umwelt unter Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie Priorität.

Wir fordern:

  • Die Europäische Union muss ihrer Vorreiterrolle im Umwelt- und Klimaschutz weiter gerecht werden, um das Artensterben zu beenden und bis spätestens 2050 CO2-Neutralität zu erreichen. Dazu ist eine durchgängige CO2-Bepreisung ein wichtiger Schritt. Innovative Kräfte aus Gesellschaft und Wirtschaft müssen gebündelt werden, um gemeinsam Technologievorsprünge zu erreichen.
  • Die Europäische Kommission muss eine Umsetzungsstrategie mit Zeitplanung, Zielen und konkreten Maßnahmen zur Einhaltung der Agenda 2030 in allen Politikbereichen der EU vorlegen. Nachhaltigkeit muss dabei als übergreifendes und prioritäres Leitprinzip gelten, um den Wandel hin zu einer Entwicklung innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten wirksam zu gestalten.
  • Die EU-Institutionen und Mitgliedstaaten müssen den politischen Willen vorgeben und die Weichen dafür stellen, dass nachhaltige Finanzierung einfacher und transparenter wird. Insgesamt darf der hohe Regulierungsdruck auf die Kreditinstitute nicht weiter zunehmen. Regulatorische und aufsichtliche Eingriffe müssen auf das notwendige Maß beschränkt bleiben.
  • Die Umsetzung der europäischen Plastikstrategie muss konsequent verfolgt werden. Gleichzeitig sollte die Europäische Union internationale Abkommen zur Plastikvermeidung abschließen.