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Soziale und wirtschaftliche Angleichung stärkt Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit!

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Nationalismus und wirtschaftspolitischer Protektionismus sind kein Weg zu Wohlstand und Sicherheit. Deshalb steht die EU für Offenheit der Volkswirtschaften und für das Ziel der Konvergenz der Lebensbedingungen in den Mitgliedstaaten. Ein zentraler Erfolg der europäischen Integration sind die vier Grundfreiheiten: der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital. Diese Freiheiten sind die Grundpfeiler der europäischen Politik. Wenngleich die Beschäftigung im Jahr 2018 gestiegen und die Arbeitslosigkeit in den EU-Mitgliedstaaten gesunken sind, bestehen immer noch große Unterschiede innerhalb und zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Trotz besserer wirtschaftlicher Gesamtlage gehen Einkommensunterschiede innerhalb und zwischen EU-Mitgliedstaaten nur langsam zurück. Solche Unterschiede gefährden die Akzeptanz und die politische Legitimation der EU.

Die soziale Dimension der europäischen Integration sollte im Rahmen der 2017 proklamierten Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) gestärkt werden. Die soziale Dimension der EU soll auf der Grundlage eines gemeinsamen Engagements und festgelegter Zuständigkeiten weiterentwickelt werden. Die Orientierung an den Zielen Wachstum und Beschäftigung ist zwingend erforderlich, um den Bürgerinnen und Bürgern Perspektiven aufzuzeigen, gute Arbeit zu schaffen, Ungleichheit und Armut zu verringern und damit die soziale Lage zu verbessern. Teil dieser „sozialen Dimension“ der Europäischen Union müssen aber gleichfalls auch Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte auf einer starken europarechtlichen Grundlage sein. Dazu zählt beispielsweise eine gemeinsame Instanz zur Kontrolle und Durchsetzung von EU-Vorschriften und zur Mobilität von Arbeitskräften. Diese rechtliche Grundlage sollte für alle Akteurinnen und Akteure bindend sein. Die Initiative der Bundesregierung, den EU-Rahmen für Mindestlöhne und Grundsicherungssysteme in nationale Politik umzusetzen, ist zu begrüßen. Die ESSR soll in Form einer verbindlichen europäischen Sozialagenda mit Leben gefüllt werden.

Die grundlegenden sozialen Rechte sind untrennbar mit bürgerlichen und politischen Rechten verbunden und erfordern deshalb ebenfalls besondere strategische Aufmerksamkeit. Eine konsequente Ausrichtung der Finanzpolitik auf Nachhaltigkeit, Wachstum und Beschäftigung ist ebenso erforderlich wie die fortgeführte Unterstützung durch eine angemessene Geldpolitik, durch Reformen in den Mitgliedstaaten und durch eine anspruchsvolle und moderne Innovationspolitik. Eine solche Politik, ausgerichtet an den Zielen nachhaltiger Politik, fördert damit auch die weitere Konsolidierung der öffentlichen Haushalte.

Jugendliche haben unverhältnismäßig stark unter der Wirtschafts- und Finanzkrise gelitten. Der sehr hohen und langanhaltenden Jugendarbeitslosigkeit in vielen südeuropäischen Staaten muss die Europäische Union entgegenwirken, zum Beispiel mit einer verstärkten Struktur- und Investitionspolitik. InvestEU könnte hierfür ausgebaut werden. Integrations- und Bildungsangebote müssen konsequent ausgebaut werden. Dies muss ein Schwerpunkt in den Verhandlungen zum MFR 2021-27 sein. Auch Digitalisierung und Energiewende verändern den Arbeitsmarkt. Regionen, in denen die Beschäftigten und Unternehmen vor solch einem tiefgreifenden Strukturwandel stehen, müssen europaweit durch industrie- und sozialpolitische Investitionen unterstützt werden.

Wir fordern:

  • Um Wachstum im Einklang mit den nachhaltigen Entwicklungszielen zu fördern und neue Arbeitsplätze zu schaffen, müssen die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger auf Bundes- und Europaebene kluge Investitionen in Bildung, Forschung und soziale Infrastruktur sowie notwendige Strukturreformen in der gesamten Europäischen Union durchsetzen.
  • Gemeinsames Ziel in Europa muss es sein, die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen und qualifizierte Arbeitsplätze für alle jungen Menschen schnell, unbürokratisch und dauerhaft zu schaffen. Arbeit muss den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein existenzsicherndes Leben und eine nachhaltige persönliche und berufliche Lebensplanung bieten.
  • Nationale Egoismen müssen überwunden werden, um gemeinsame Schritte zur Vertiefung der Fiskal-, der Banken- und der Wirtschafts- und Währungsunion auf Basis der sozialen Marktwirtschaft zu unternehmen. Wir fordern die Einführung EU-weiter Mindestsicherungsstandards im Rahmen der Reform der Wirtschafts- und Währungsunion, um die soziale Kohäsion und soziale Angleichung nach oben („Aufwärtskonvergenz“) zu stärken, da bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union für wirtschaftliche Nachhaltigkeit und politische Stabilität unabdingbar sind.
  • Die in der Europäischen Säule sozialer Rechte dargelegten Grundsätze und Rechte müssen, insbesondere auch im Rahmen des Europäischen Semesters, umgesetzt werden. Dabei ist auf Realisierbarkeit dieser Maßnahmen durch die beteiligten Akteurinnen und Akteure z.B. durch die Schaffung guter Rechtsetzung und den Abbau von unnötigen bürokratischen Hürden zu achten.
  • Die Etablierung in allen Mitgliedstaaten und die Abstimmung eines sozialen Dialogs zwischen Sozialpartnern ist nicht nur auf europäischer Ebene erstrebenswert.