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  • Letzte Aktualisierung: 10.06.2020 GMT
Vereine, Wirtschaft

Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.V. (agv)

Der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen (AGV) ist die sozialpolitische Spitzenorganisation der deutschen Versicherungswirtschaft. Bei einem Organisationsgrad von nahezu 99 Prozent sind alle in Deutschland ansässigen Versicherungsunternehmen Mitglied unseres Verbandes. Für unsere Mitgliedsunternehmen führen wir die Tarifverhandlungen und Rechtsberatung für die rund 215.000 Beschäftigten unserer Branche durch. Wir sind ein Bundesverband ohne regionale Untergliederung und haben unseren Sitz in München. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter www.agv-vers.de.

Vertretung und Mitwirkung in Gremien
Das nationale Arbeits- und Sozialrecht wird in wachsendem Maße durch die Aktivitäten der EU-Institutionen beeinflusst. Der AGV verfolgt die Entwicklungen daher mit besonders großer Aufmerksamkeit und macht seinen Einfluss insbesondere über zwei Schienen geltend: Zum einen durch die Mitwirkung in der Kommission „Soziale Angelegenheiten“ des Comité Européen des Assurances (CEA) in Brüssel und zum anderen im BDA-Ausschuss für Sozialpolitik in der Europäischen Union, der wiederum auf die Politik von BUSINESSEUROPE (Vereinigung der Industrie- und Arbeitgeberverbände in Europa) im Bereich der Sozialpolitik Einfluss nimmt.

Andererseits ist der AGV über das CEA am sog. Sektoralen Sozialen Dialog für die Versicherungswirtschaft gem. Art. 139 EG-Vertrag beteiligt. Der Soziale Dialog ist ein wirksames Instrument zur Beeinflussung der europäischen Sozialpolitik. Gegenstand des Sozialen Dialogs für die Versicherungswirtschaft sind derzeit folgende

Themen: Flexibilisierung, Demographie, Europäische Betriebsräte, Einbindung der neuen Mitgliedstaaten in den Sozialen Dialog.

Direktlobbying
Der AGV vertritt die Interessen seiner Mitgliedsunternehmen gegenüber den Institutionen der Europäischen Union. Er beobachtet die europäischen Gesetzgebungsvorhaben und bewertet sie auf ihre Relevanz für die deutsche Assekuranz.

Beratung der Mitgliedsunternehmen
Der AGV berät seine Mitgliedsunternehmen in arbeits-, sozial- und lohnsteuerrechtlichen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Die Beratung geschieht teils schriftlich, teils telefonisch, per Telefax sowie per E-Mail. Der Schwerpunkt der Beratungstätigkeit liegt in der Erläuterung neuer Gesetze und neu formulierter Tarifvertragsbestimmungen. Daneben gibt es aber auch einige Bereiche des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts, die immer wieder neue Zweifelsfragen aufwerfen. Darüber hinaus unterstützt der AGV seine Mitgliedsunternehmen in allen Fragen von europäischer Relevanz, zum Beispiel bei der Auslegung und Anwendung von EU-Richtlinien und Verordnungen.

Rundschreiben
Im Euro-Rundschreiben ER, das seit 1992 herausgegeben wird, berichtet der Verband über alle für die Versicherungswirtschaft bedeutenden Aktivitäten der EU im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts. Es wird nicht nur über bereits beschlossene Richtlinien berichtet, sondern auch über Gesetzgebungsverfahren und die dabei vertretenen unterschiedlichen Standpunkte. Dies ermöglicht den Personalabteilungen unserer Mitgliedsunternehmen, sich frühzeitig mit den Initiativen aus Brüssel auseinanderzusetzen und sich auf künftige Anforderungen einzustellen.

  • Vorsitzender: Dr. Andreas Eurich
  • Geschäftsführendes Vorstandsmitglied: Dr. Michael Niebler
  • Geschäftsführer: Dr. Michael Gold
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Arabellastraße 29
81925 München
Telefon: +49 (0) 89 92 2001 0
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www.agv-vers.de