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  • Letzte Aktualisierung: 17.07.2019 GMT
Gewerkschaften / Berufsverbände, Vereine

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Prävention, Rehabilitation und Entschädigung – das sind die zentralen Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie ehrenamtlich Tätige gegen die Folgen von Wege-, Schul- und Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten ab. Als einziger Zweig der Sozialversicherung wird sie ausschließlich von den Arbeitgebern (im gewerblichen Bereich) bzw. der öffentlichen Hand finanziert. Der Grund: Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit übernimmt die Unfallversicherung die Haftung aus Ansprüchen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber.

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, die öffentlichen Unfallkassen sowie – für die gewerbliche Wirtschaft – die gewerblichen Berufsgenossenschaften. Diese sind nach Branchen gegliedert und ermöglichen somit eine auf die jeweiligen Besonderheiten eines Wirtschaftszweiges abgestimmte Präventionsarbeit. Die Unfallkassen sind dagegen regional gegliedert. Auch sie betreiben eine engagierte Präventionsarbeit, damit es gar nicht erst zu Unfällen kommt.

Die Arbeit der gesetzlichen Unfallversicherung ruht auf drei Säulen:

  • die Unfallverhütung (Prävention)
  • die Wiederherstellung von Gesundheit und Arbeitskraft (Rehabilitation)
  • die Entschädigung (z.B. Renten)

Das System der gesetzlichen Unfallversicherung ermöglicht einen umfassenden Schutz der Versicherten und eine hohe soziale Absicherung.

Spitzenverband „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ (DGUV)

Der Verband „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Er nimmt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder wahr und fördert deren Aufgaben zum Wohl der Versicherten und der Unternehmen. Der Verband vertritt die gesetzliche Unfallversicherung gegenüber Politik, Bundes-, Landes-, europäischen und sonstigen nationalen und internationalen Institutionen sowie Sozialpartnern.

Organe der DGUV als eingetragener Verein sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Beide sind wie die Selbstverwaltung der Unfallversicherungsträger paritätisch besetzt. Die Mitgliederversammlung, das „Parlament“ der DGUV, berät und entscheidet mindestens einmal  jährlich über Grundsatzfragen. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Er führt die Geschäfte der DGUV und wählt den Hauptgeschäftsführer.

Mitglieder des Spitzenverbandes DGUV sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Die derzeit 9 gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand gliedern sich in 19 regional zuständige Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände, vier Feuerwehr-Unfallkassen sowie die bundesweit zuständige Unfallversicherung Bund und Bahn.

Gesetzliche Unfallversicherung weltweit und in Europa

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung kooperieren mit zahlreichen internationalen Institutionen und Organisationen anderer Staaten, da viele Aufgaben in den Bereichen Sozialversicherung sowie Arbeitsschutz internationale Zusammenarbeit und entsprechend abgestimmte Lösungen erfordern. Darüber hinaus gehören die europa- und weltweite Förderung des Arbeitsschutzes sowie die Absicherung der Arbeitnehmer zu ihren wichtigsten Zielen. Zu den Hauptpartnern zählen: Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Bilbao), Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS), Internationale Arbeitsorganisation (ILO), European Social Insurance Platform (ESIP), Rehabilitation International (RI) u. a. Gemeinsam mit den übrigen Spitzenverbänden der deutschen Sozialversicherung unterhält die DGUV eine Europavertretung in Brüssel. Auch über das Europäische FORUM Unfallversicherung sowie die Europavertretung werden Themen und Anliegen der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung eingebracht. Darüber hinaus nimmt die DGUV Beratungstätigkeiten in zahlreichen Staaten weltweit wahr.

Funktion Verbindungsstelle

Der DGUV und ihren Mitgliedern sind spezielle Aufgaben bei der Durchführung des europäischen Rechts und der Sozialversicherungsabkommen zugewiesen.

Zudem benennen internationale Verträge über Soziale Sicherheit für jeden Staat und Sozialversicherungszweig eine Verbindungsstelle. In Deutschland ist dies – für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung – die DGUV. Sie hat damit den grundsätzlichen Auftrag, ausländische und inländische Unfallversicherungsträger, Unternehmen, Versicherte und andere Stellen bei der Umsetzung der internationalen Verträge zu unterstützen.

Internationale Verträge über Soziale Sicherheit bestimmen beispielsweise, welche Stelle in einem Staat die medizinische Versorgung von Personen sicherzustellen hat, die sich in diesem Staat vorübergehend aufhalten und einen Arbeitsunfall erlitten oder sich eine Berufskrankheit zugezogen haben, jedoch weiterhin im Herkunftsstaat versichert sind (so genannte Sachleistungsaushilfe).

  • Vorsitzender des Vorstandes: Manfred Wirsch
  • Vorsitzender des Vorstandes: Volker Enkerts
  • Hauptgeschäftsführer: Dr. Stefan Hussy
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Deutsche Sozialversicherung
Europavertretung
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