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  • Letzte Aktualisierung: 12.06.2018 GMT
Körperschaften des öffentlichen Rechts

Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK)

Das Deutsche Nationalkomitee ist auf allen Ebenen unserer Gesellschaft aktiv, um ein großes Projekt zu fördern: die Rettung und Erhaltung unserer baukulturellen Vergangenheit für die nächsten Generationen.

Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz setzt sich für die Bewahrung unserer gebauten Umwelt und der archäologischen und erdgeschichtlichen Zeugnisse ein. Denkmalschutz und Denkmalpflege leisten einen grundlegenden Beitrag zur Erhaltung unseres kulturellen Erbes. Auf der Grundlage internationaler Vereinbarungen nutzt das Komitee seine Kontakte, um dem Denkmalschutz Gehör zu verschaftten. Es hat sich dazu verpflichtet, dass der Denkmalschutz in allen Bereichen des Lebens berücksichtigt wird.

Regierungen und Parlamente werden für ihre Verpflichtung sensibilisiert, das kulturelle Erbe zu erhalten. Lander und Kommunen sollen für die Ressource schonende Erhaltung der Baukultur und ihrer Kulturlandschaften gewonnen werden. Das Komitee betrachtet es als seine hervorragende Aufgabe, auf die Gesetzgebung einfluss zu nehmen. Es gibt anstöße zur Verankerung des Denkmalschutz-Gedankens in der Gesetzgebung und der Rechtsprechung. Rechtliche Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz sollen in Deutschland und EU-weit verbessert werden.

Das DNK entsendet Mitglieder in das European Heritage Heads Forum (EHHF), das European Heritage Legal Forum (EHLF; Vorsitz: Wolfgang Karl Göhner) und über den Deutschen Spiegelausschuss beim DIN in das Comité Européen de Normalisation (CEN/TC 346 „Erhaltung des kulturellen Erbes“).

  • Präsidentin: Dr. Martina Münch
  • Geschäftsführer: Dr. Uwe Koch
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Geschäftsstelle des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien

Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
Telefon: +49 (0)228 99681-3554
Fax: +49 (0)228 99681-3802
http://www.dnk.de/