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  • Letzte Aktualisierung: 24.06.2021 GMT
Gewerkschaften / Berufsverbände, Vereine

Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) repräsentiert bundesweit rund 36.500 und damit über 60 % der selbstständig in eigener Kanzlei tätigen Berufsangehörigen. Er vertritt ihre Interessen im Europa- und Berufsrecht, im Steuerrecht, der Rechnungslegung und dem Prüfungswesen. Die Berufsangehörigen sind als SteuerberaterInnen, Steuerbevollmächtigte, WirtschaftsprüferInnen, vereidigte BuchprüferInnen und Berufsgesellschaften, in den ihm angehörenden 16 regionalen Mitgliedsverbänden freiwillig zusammengeschlossen.

Die Interessen der Berufsangehörigen werden zu bundeseinheitlichen Positionen gebündelt und auf nationaler und internationaler Ebene durch den DStV vertreten. Diese starke politische Position nutzt der DStV zur Einflussnahme in europapolitischen, steuer-, berufs- und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen und versteht sich als Mitgestalter für das aktuelle und zukünftige Umfeld des Berufsstandes. Ziel ist die Wahrung und Förderung der berufsständischen Kompetenzen und die Stärkung des wirtschaftlichen Mittelstands.

Auf europäischer Ebene setzt sich der DStV über die europäischen Berufsorganisationen European Federation of Accountants and Auditors for SMEs (EFAA) und European Tax Adviser Federation (ETAF) für die Angehörigen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe ein und bringt hierzu über vierzig Jahre verbandspolitische Erfahrung in die Interessensvertretung mit ein.

Seit dem Jahr 2019 verstärkt der DStV seine Europaaktivitäten und vertritt gemeinsam mit der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) als „German Tax Advisers“ die Interessen des Berufsstands am Sitz der EU-Institutionen in Brüssel.

Aktuell werden entscheidende Weichenstellungen für die steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe und die von ihnen vertretenen Mandanten in den politischen Zentren Brüssel, Straßburg und Berlin vorgenommen. Aus Sicht des DStV gilt es, die gesetzlichen Rahmenbedingungen möglichst effektiv und zugleich praxisgerecht auszugestalten.

Das Europäische Parlament wird sich ab 2020 in einem ECON-Unterausschuss verstärkt Fragen der Bekämpfung von Finanzkriminalität und Steuervermeidung widmen. Der Ausgang dieser Debatten wird den Berufsalltag der BeraterInnen und ihrer MandantInnen mitprägen.

Die EU-Kommission ist der Überzeugung, dass die im Steuerberatungsgesetz geregelten Vorbehaltsaufgaben einen Verstoß gegen EU-Recht darstellen und hat deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Der DStV lehnt die  Rechtsauffassung der EU-Kommission ab und steht ihren Ausführungen kritisch gegenüber (Stellungnahme).

Die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie wird den nationalen Gesetzgeber vor die Aufgabe stellen, den beruflichen Geheimnisschutz bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern qualitativ auf gleich hohem Niveau zu erhalten, wie dies weiterhin bei Rechtsanwälten aufgrund einer Ausnahmeregelung in der Richtlinie der Fall sein wird (Stellungnahme).

Nötige Reformschritte zu einem faireren Steuersystem und einem stabilen Steueraufkommen innerhalb des Binnenmarkts dürfen aus Sicht des DStV nicht zu Lasten der gewachsenen und bewährten Strukturen zum Schutz von Verbraucherinteressen und Qualitätsstandards gehen. Die Steuerberater als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege aber auch die Wirtschaftsprüfer leisten als Angehörige der Freien Berufe einen entscheidenden Beitrag zu einem funktionierenden Rechtsstaat und einem leistungsfähigen Binnenmarkt in Europa.

  • Präsident: Torsten Lüth
  • Hauptgeschäftsführer: Norman Peters
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