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  • Letzte Aktualisierung: 28.07.2016 GMT
Wirtschaft

Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)

„GEMA“ steht für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. In ihrer Arbeit im Dienste der Musikschaffenden kann die GEMA auf langjährige Erfahrung zurückgreifen:
Bereits 1903 wurde mit der „Deutschen Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht“ (AFMA) eine Vorläufer-Organisation der GEMA und damit die erste Verwertungsgesellschaft Deutschlands gegründet. Als staatlich anerkannte Treuhänderin verwaltet sie die Rechte von über 65.000 Mitgliedern und über zwei Millionen ausländischen Berechtigten und sorgt dafür, dass das geistige Eigentum von Musikschaffenden geschützt und sie für die Nutzung ihrer Werke angemessen entlohnt werden.

Dazu gehört auch, sich national und international für die Rechtsfortbildung des Urheberrechts einzusetzen: Ohne sie könnte der schöpferische Mensch seine Kreativität nicht entfalten und wäre letzten Endes seiner Existenzgrundlage beraubt. Insofern ist die GEMA also auch eine Schutzorganisation für den schöpferischen Menschen.

  • Vorstandsvorsitzender: Dr. Harald Heker
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