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  • 15.01.2020 - 16:55 GMT

„Avantgarde für eine zukunftsfähige EU“: EBD-Präsidentin begrüßt EP-Beschluss zur Zukunftskonferenz

Berlin, 15. Januar 2020. Das Europäische Parlament hat sich heute mit großer Mehrheit für eine von den gesellschaftlichen Kräften mitgetragene Konferenz zur Zukunft Europas stark gemacht. In der Entschließung spricht sich die Volksvertretung der Unionsbürgerinnen und -bürger für einen bottom up-Prozess aus, bei dem Menschen aller Gesellschaftsgruppen, Vertreter der Zivilgesellschaft und Interessensträger auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene in die Bestimmung der Prioritäten der EU miteinbezogen werden.  

Die Annahme des von fünf Fraktionen eingebrachten Antrags begrüßt EBD-Präsidentin Dr. Linn Selle: „Das Europäische Parlament ist nun Avantgarde für eine zukunftsfähige, demokratische Europäische Union. Die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zum Thema belegen deutlich weniger Interesse an einer nachhaltigen und bürgernahen repräsentativen Demokratie. Die Staats- und Regierungschefs müssen nun liefern. Die EBD ist zufrieden, dass nun ein transparenter, demokratischer Prozess angestoßen wurde. Ich bin gespannt, wie die Bundesregierung zu den Vorschlägen steht.“

Der Vorstand der Europäischen Bewegung Deutschland e.V. hatte bereits im Dezember eine Positionierung zu Aufgaben und Zusammensetzung einer möglichen Zukunftskonferenz verabschiedet, die sich mit weiten Teilen der heutigen Entschließung deckt. Kern der Konferenz müssen nach Auffassung der EBD die auch an der Konventsmethode beteiligten Akteurinnen und Akteure (s. Art. 48 EU-Vertrag) sein: das Europäische Parlament, die EU-Kommission, die nationalen Regierungen und Abgeordneten. 

Schaubild: EBD-Politik zur Konferenz zur Zukunft Europas, 16. Dezember 2019

Bürgerinnen und Bürger sollen durch strukturierte repräsentative Konsultationen an den Diskussionen zur Zukunft der EU teilhaben. Mindestens gleichwertig müssen demokratisch verfasste und repräsentative Vereine, Verbände und Organisationen sowie der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen einbezogen werden. „Die Konferenz darf die bestehenden rechts- und politiksetzenden Verfahren zwischen den EU-Institutionen nicht ersetzen, kann sie aber sehr wohl ergänzen“, heißt es in der Positionierung des EBD-Vorstands. Das gelte auch, falls die Zukunftskonferenz Vorschläge erarbeitet, die zu Vertragsveränderungen führen: „Falls die Konferenz eine klare Positionierung für Vertragsänderungen ergibt, sollten diese durch die bestehenden Verfahren […] umgesetzt werden.“  

Auf derselben Linie liegt die gestern veröffentlichte Positionierung der Europäischen Bewegung International zum Thema, an der die EBD mitgearbeitet hat.

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