Aktuelles > BTGA | Energiestandards im Wohnungsbau für Flüchtlinge nur kurzfristig aussetzen

Artikel Details:

Europäische Wertegemeinschaft, Umweltpolitik

BTGA | Energiestandards im Wohnungsbau für Flüchtlinge nur kurzfristig aussetzen

Zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts, für Erstaufnahmeeinrichtungen und Flüchtlingsunterkünfte zeitlich befristet und punktuell von geltenden Regelungen und Standards abzuweichen, erklärt der Hauptgeschäftsführer des BTGA – Bundesindustrieverbands Technische Gebäudeausrüstung e.V. Günther Mertz:

Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, die Baustandards der Energieeinsparverordnung (EnEV) nur dann kurzzeitig auszusetzen, wenn Gebäude vorübergehend als Erstaufnahmeeinrichtung oder Flüchtlingsunterkunft genutzt werden sollen. Es ist richtig, dass die Sonderregelungen auf diese Einrichtungen beschränkt bleiben, da allgemeine Energiestandards im Wohnungsbau keinerlei Bezug zur Notsituation von Flüchtlingen haben.

Die aus der Bau- und Wohnungsbranche erhobene Forderung, die für 2016 beschlossene Verschärfung der Energieeinsparverordnung für alle neuen Wohngebäude einzufrieren, ist nicht ausreichend durchdacht. Sollten die Baustandards der EnEV bis zum Jahr 2020 ausgesetzt werden, würden die bis dahin errichteten oder umgebauten Gebäude nicht auf den energetisch zeitgemäßen Stand versetzt. In diesem Zustand würden sie vermutlich für die nächsten Jahrzehnte bleiben, da die Gebäude nicht unmittelbar nach dem Jahr 2020 energetisch saniert würden. Mieter würden dadurch für viele Jahre mit hohen Energiekosten belastet. Sollten die verschärften EnEV-Standards bei der Erweiterung bestehender Gebäude nicht angewandt werden, drohen sogar Bau- und Gesundheitsschäden. Außerdem erscheint es zweifelhaft, ob ein fünfjähriges Moratorium mit EU-Recht vereinbar ist. Deutschland wurde bereits von Brüssel abgemahnt, weil es die EU-Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden mit der EnEV nicht konsequent genug umgesetzt hat.

Der Neubaustandard von Wohngebäuden ist in Deutschland nicht zuletzt dank der ordnungsrechtlichen Maßnahmen auf einem relativ hohen Energieeinsparniveau. Davon ausgehend, können jetzt im Neubau nicht mehr so große Einspareffekte erzielt werden wie bei früheren Verschärfungen der EnEV-Anforderungen. Dieser Umstand darf der Branche, die weltweit Vorreiter bei der Entwicklung energieeffizienter Gebäude-Lösungen ist, nicht zur Last gelegt werden.

Den Volltext finden Sie hier.