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Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit & Verbraucherschutz

ABV, agv, BÄK, BDA, BZÄK, BVMed, dbb, DGUV, DKG, GDV, VfA, ver.di: Positionspapier zu Normung im Gesundheitswesen

„Die Normung von Gesundheitsdienstleistungen auf europäischer Ebene greift in die Kompetenz der Mitgliedstaaten zur Festlegung und Gestaltung ihrer Gesundheitssysteme ein. Sie ist daher unzulässig und deshalb zu unterlassen!“ Das fordern zahlreiche Akteure aus dem Gesundheitswesen in einem gemeinsamen Positionspapier zur „Normung heilkundlicher Dienstleistungen“, das im Ausschuss Europäische Union der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V.  (GVG) entwickelt wurde. Der für das Thema zuständige EU-Ausschuss der GVG befasst sich mit sozialpolitischen Entwicklungen auf europäischer Ebene und deren Bedeutung für die Entwicklung der deutschen Sozialpolitik.

Europäische Normen für Gesundheitsdienstleistungen seien nicht kompatibel mit den nationalen Gesundheitssystemen, würden die individuelle Behandlung der Patienten bedrohen und in unzulässiger Weise auf die Therapiefreiheit der Heilberufe einwirken. Daneben gefährde eine solche Entwicklung nicht nur die Rechtssicherheit und die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen der Patienten, sondern greife unzulässig in die nationalen Kompetenzen der Mitgliedstaaten ein, „Verwaltung, Anforderungen, Qualitäts- und Sicherheitsnormen, Organisation und Bereitstellung der Gesundheitsversorgung festzulegen“, wird in dem gemeinsamen Papier angeführt. Die Mitglieder des GVG lehnen die Entwicklung von europäischen und internationalen Normen für Gesundheitsdienstleistungen als überflüssig und für den postulierten Zweck ungeeignet ab. Sie fordern die Einstellung der entsprechenden Aktivitäten beim Europäischen Komitee für Normung (CEN) sowie der darauf gerichteten Überlegungen bei der Europäischen Kommission.

Die Bundesregierung habe nach Ansicht der Verfasser darauf hinzuwirken, „dass die von ihr gewährte finanzielle Förderung von CEN nicht dazu genutzt wird, Normen für Gesundheitsdienstleistungen zu erarbeiten, und dadurch mitgliedstaatliche Kompetenzen unterlaufen werden“. Stattdessen wird das CEN aufgefordert, sich an die selbstauferlegte Verpflichtung zu halten, dass „europäische Standards keine Themen behandeln, die – nach dem Subsidiaritätsprinzip – eindeutig in den Regelungsbereich der Mitgliedstaaten gehören“.

Volltext: Positionspapier zur Normung heilkundlicher Dienstleistungen [PDF]