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Umweltpolitik

Anpassung an den Klimawandel im Fokus | EBD De-Briefing Umwelt

Wenn auch nur mit kleineren Delegationen konnte der Rat für Umwelt der EU am 10. Juni 2021 erstmals seit letztem Jahr wieder physisch in Luxemburg tagen. Beim De-Briefing der Europäischen Bewegung Deutschland (EBD) am 14. Juni informierte Ilka Hirt, Leiterin des Referats EU-Koordinierung der EU-Ratspräsidentschaft 2020 des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), über die Ergebnisse des Umweltrats. Die digitale Veranstaltung mit rund 40 Teilnehmenden moderierte Markus Vennewald, Referent für Europapolitik der EBD.

Zu den wichtigsten Resultaten der Sitzung zählte die Ratsschlussfolgerung zur Strategie für die Anpassung an den Klimawandel. Schon in den Ratsarbeitsgruppen vor der Sitzung war man sich über die Schlussfolgerung einig, weshalb keine Verhandlungen im Rat mehr nötig waren. Der Beschluss, der das Thema noch stärker ins Zentrum der Bemühungen der internationalen Gemeinschaft rückt, kam bei allen Mitgliedstaaten gut an. Die Europäische Kommission wurde aufgefordert vor der UN-Klimakonferenz 2021 in Glasgow (kurz: COP26) einen Bericht vorzulegen. Deutschland betonte, dass die Anpassung an bereits heute zu erkennende Klimaveränderungen nicht bedeute, den Kampf gegen den Klimawandel aufzugeben.

Zum EU-Verordnungsvorschlag über Batterien und Altbatterien wurde ein Fortschrittsbericht der portugiesischen EU-Ratspräsidentschaft vorgelegt. Es handelt sich hierbei um einen sehr komplexen Vorschlag, der auch das Thema Gefahrstoffe in Batterien sowie deren Entsorgung umfasst. Ursprünglich wollte die portugiesische Ratspräsidentschaft eine Allgemeine Ausrichtung hierzu beschließen, daher hatte es im Vorhinein bereits mehrere Treffen hierzu gegeben. Beim EBD De-Briefing stellte sich allerdings heraus, dass die Meinungen der Mitgliedstaaten hierbei noch stark auseinander gehen. Nichtsdestotrotz war ein konstruktiver Austausch möglich, weshalb eine Einigung im Herbst unter slowenischer EU-Ratspräsidentschaft möglich scheint. Deutschland betonte bei der Sitzung, dass die Regelung für Gefahrstoffe nicht allein auf Binnenmarktartikel sondern auch auf Umweltartikel ausgeweitet und dass die Sammelstrukturen beibehalten werden sollten. Unterschiedliche Meinungen gab es hinsichtlich der Frage der Rechtsgrundlage. 

Zudem tauschte sich der Rat zum kürzlich von der Kommission veröffentlichten Null-Schadstoff-Aktionsplan aus. Der Plan verfolgt nicht das Ziel, gar keine Schadstoffe mehr zu auszustoßen, sondern nur so viele, dass sie nicht mehr schädlich für Mensch und Umwelt sind, wie im De-Briefing betont wurde. Dabei sollen schon bestehende Regelungen zusammengebracht und Verzahnungen geschaffen werden. Möglichst bald soll eine Ratsschlussfolgerung zum Thema verabschiedet werden.

Neben den drei Hauptthemen standen auch u.a. der Stand zur Überarbeitung der Aarhus-Verordnung, das 8. Umweltaktionsprogramm sowie das Arbeitsprogramm der slowenischen Ratspräsidentschaft als Informationspunkte auf der Tagesordnung.

Im Anschluss an den thematischen Überblick wurde im De-Briefing darüber diskutiert, wie der Null-Schadstoff-Aktionsplan genau umgesetzt wird. Zudem wurde ein Zwischenfazit der Trio-Präsidentschaft Deutschland, Portugal und Slowenien gezogen.