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Caritas: Asylbewerber müssen Krankenversicherung erhalten

„Seit über 20 Jahren werden insbesondere Asylsuchende und geduldete Personen in Deutschland deutlich schlechter behandelt als andere auf Hilfe angewiesene Bürger. Es ist allerhöchste Zeit, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen“, macht Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich der heutigen Anhörung erneut deutlich.

Besonders die unzureichende medizinische Versorgung für Asylsuchende sei nicht hinnehmbar. „Zu einem menschenwürdigen Existenzminimum gehört auch eine ausreichende medizinische Versorgung“, betont Neher. Asylbewerbern steht nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzen ein Anspruch auf ärztliche Behandlung zu.

Sehr kritisch sieht der Deutsche Caritasverband, dass auch in der vorliegenden Neuregelung Menschen mit Behinderung, Schwangere und Alleinerziehende keinen Anspruch auf Deckung ihrer Mehrbedarfe haben.

Das Asylbewerberleistungsgesetz war ursprünglich für Menschen gedacht, die sich für den kurzen Zeitraum, in denen der Asylantrag geprüft wird, in Deutschland aufhalten. In der Umsetzung ist das Gesetz jedoch auch für Menschen gültig, denen der Gesetzgeber bereits bescheinigt hat, dass sie aus triftigen Gründen länger in Deutschland bleiben können. Dies betrifft Menschen mit bestimmten humanitären Aufenthaltsrechten wie zum Beispiel Bürgerkriegsflüchtlinge.

„Schutzsuchende sind keine Menschen zweiter Klasse. Statt für sie ein eigenes Sondergesetz beizubehalten, sollten die betroffenen Menschen in den Hilfesystemen der Sozialgesetzbücher abgesichert werden“, so Neher.

Die detaillierte Position des Deutschen Caritasverbandes zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, viele Fakten und Lösungsansätze sowie ein Einblick in das Engagement der Caritas enthält die Reihe „Fluchtpunkte“: http://www.caritas.de/fuerprofis/fachthemen/migration/fluchtpunkte/