BDA: Rechtstreue siegt, kein europäischer Superstaat
Zur Ankündigung der Europäischen Kommission, ihren Entwurf für die sogenannte Monti-II-Verordnung zurückzuziehen, erklärt die BDA:
Die EU-Verträge schützen zu Recht die historisch gewachsene nationale Vielfalt der Arbeitsbeziehungen in den Mitgliedstaaten und damit auch die bewährte Tarifautonomie in Deutschland. Es ist längst überfällig, dass die EU-Kommission den Versuch aufgibt, entgegen dem ausdrücklichen Verbot im EU-Vertrag durch die Hintertüre ins nationale Arbeitskampfrecht einzugreifen. Die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit tragen maßgeblich zum Wohlstand Europas bei. Über Eingriffe in das Arbeitskampfrecht sollten sinnvolle oder notwendige wirtschaftliche Umstrukturierungen nicht behindert oder vereitelt werden können.
Die Kommission zieht mit dem angekündigten Schritt auch die richtige Konsequenz aus der Subsidiaritätsrüge von zwölf nationalen Parlamenten gegen den Verordnungsentwurf. Sie hat offenbar erkannt, wie sehr der europäische Einigungsprozess auf das Vertrauen der Bürger und ihrer nationalen Parlamente in demokratisch legitimiertes und rechtsstaatliches Handeln aller europäischen Institutionen angewiesen ist. Ein Abweichen von gemeinsam beschlossenen Regeln und Kompetenzzuordnungen schadet der Akzeptanz Europas, auf dessen gesunde Weiterentwicklung jeder Mitgliedstaat – und gerade auch Deutschland – angewiesen ist. Deshalb hat die Ankündigung der Kommission, ihren Fehltritt bei der Monti-II-Verordnung zu korrigieren, eine grundsätzliche Bedeutung. Sie verleiht dem gestrigen Bekenntnis von EU-Kommissionspräsident Barroso, keinen europäischen Superstaat anzustreben, zusätzliche Glaubwürdigkeit.
Die deutschen Arbeitgeber werden den europäischen Integrationsprozess weiterhin mit großem Engagement positiv begleiten, und dabei aber auch darauf achten, dass Rechtstreue und demokratische Legitimation nicht unter die Räder kommen.