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EU-Erweiterung, Außen- & Sicherheitspolitik, Europäische Wertegemeinschaft

BDA | Schengen braucht sichere EU-Außengrenzen

Das Schengener Abkommen ist in der Flüchtlingskrise stark unter Druck geraten. Der mangelnde Schutz der EU-Außengrenzen hat zu zunehmenden Kontrollen an den Binnengrenzen der EU geführt.

Angesichts des starken Andrangs von Flüchtlingen führten im Herbst 2015 zahlreiche EU-Mitgliedstaaten vorerst wieder Grenzkontrollen ein, um zu einem geordneten Verfahren an den Grenzen zurück zu kommen. Die europäischen Institutionen sahen dadurch das Abkommen für grenzkontrollfreien Reiseverkehr – das Schengener Abkommen – gefährdet. Die Staats- und Regierungschefs erteilten daher der EU-Kommission den Auftrag, einen normalen funktionierenden Schengen-Raum wiederherzustellen.

Der Fahrplan der EU-Kommission „Zurück zu Schengen“, der im März vorgelegt und von den Staats- und Regierungschefs gebilligt wurde, enthält Maßnahmen, um die schwerwiegenden Mängel zu beheben, die beim Grenzmanagement der EU-Außengrenzen festgestellt wurden. Es wird festgestellt, dass das Funktionieren der Grenzüberwachung, der systematischen Identifizierung und Registrierung irregulärer Migranten sowie die Aufnahme- und Rückführungsverfahren in Griechenland dem Schengener Grenzkodex nicht vollständig entsprechen. Erst nach Beseitigung dieser Mängel könnten die wieder eingeführten außergewöhnlichen Kontrollmaßnahmen an den EU-Binnengrenzen aufgehoben werden.

Erfolgsstory „Schengen“ bedroht durch mangelhaften Schutz der EU-Außengrenzen

„Schengen“ steht für ein Europa ohne Binnengrenzkontrollen. Das Abkommen von 1995 sieht vor, dass die Personenkontrollen im Inneren des Schengen-Raums weitgehend wegfallen und dafür die Kontrollen an den Außengrenzen verstärkt werden. Zum Schengen-Raum gehören die meisten EU-Staaten – mit Ausnahme von Großbritannien, Irland, Zypern, Bulgarien, Rumänien und Kroatien. Auch Norwegen, die Schweiz, Liechtenstein und Island gehören zu den Schengen-Staaten.

Wenn eine schwerwiegende Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit vorliegt, sind vorübergehende Kontrollen an den Binnengrenzen im Rahmen des Schengener Grenzkodexes möglich. Sie sollten jedoch die Ausnahme bleiben, verhältnismäßig und zeitlich befristet sein. Für insgesamt acht Monate können solche Grenzkontrollen eingeführt werden. Unter außergewöhnlichen Umständen und als letztes Mittel zum Schutz der gemeinsamen Interessen im Schengen-Raum können die vorübergehenden Kontrollen über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden.

Zeitlich befristete Binnengrenzkontrollen bis Ende 2016

Um angemessen auf das anhaltende Risiko von Sekundärbewegungen irregulärer Migranten aus Griechenland zu reagieren, empfahl die EU-Kommission im Mai die Fortführung vorübergehender Kontrollen an bestimmten Binnengrenzen des Schengen-Raums in Deutschland, Österreich, Schweden, Dänemark und Norwegen für bis zu sechs weitere Monate. Begründet wurde dies damit, dass Griechenland trotz großer Fortschritte beim Schutz seiner EU-Außengrenze nicht alle festgestellten Mängel innerhalb der dreimonatigen Frist beheben konnte. Der Vorschlag wurde vom Rat angenommen. Ziel ist es, alle Binnengrenzkontrollen ab Dezember wieder aufzuheben, sodass der Schengen-Raum spätestens Ende 2016 wieder ordnungsgemäß funktioniert.

Schengen ist eine der größten Errungenschaften der EU. Eine Beschädigung oder gar Scheitern des Abkommens wäre ein schwerwiegender Rückschlag für die europäischen Bürgerinnen und Bürger, für die Reisefreiheit und ungehinderte grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit von elementarer Bedeutung sind. Wenn sich innerhalb der EU wieder Schlagbäume senken, behindert dies die Menschen in ihrem Alltag ebenso wie die Entwicklung der europäischen Wirtschaft.

Dauerhafte Lösung nur gesamteuropäisch

Um einen effektiven Schutz der EU-Außengrenzen zu erreichen, muss die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, kurz Frontex, zu einer europäischen Grenz- und Küstenwache ausgebaut werden. Diese muss das Recht erhalten, unterstützend einzugreifen, wenn nationalstaatliche Kräfte allein nicht mehr in der Lage sind, die Außengrenzen der EU zuverlässig zu sichern. Die Verhandlungen über den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission sollten schnell abgeschlossen werden.

Die Weiterentwicklung der Dublin III-Verordnung und die Einführung von Ausgleichsmechanismen für besonders betroffene Mitgliedstaaten sowie die effektive und schnelle Rückführung von Personen, die kein Recht auf Aufenthalt in der EU haben, sind weitere wichtige Bausteine für die Wiederherstellung eines normal funktionierenden Schengen-Raums. Gleiches gilt für die Vorschläge der EU-Kommission, ein neues Einreise-/Ausreisesystem mit elektronischen Gates sowie ein interoperables Informationssystems zur Datenspeicherung einzuführen. Unser Europa der offenen Grenzen können wir nur erhalten, wenn wir die Flüchtlingskrise als gemeinsame Herausforderung begreifen und gesamteuropäische Antworten finden.