BDA | Trilog-Einigung Entsenderichtlinie: Großer Schaden für den EU-Binnenmarkt
Am 28. Februar 2018 wurde eine grundsätzliche Verständigung zwischen Rat, Europäischem Parlament und EU-Kommission im Rahmen der Trilogverhandlungen erzielt. Am 11. April wurde das Ergebnis der Trilogverhandlungen im Ausschuss der Ständigen vertrete verabschiedet. Die BDA lehnt die Trilogeinigung zur Verschärfung der Entsenderegeln als nicht akzeptabel ab.
Einigung unter bulgarischer Präsidentschaft
Nach langwierigen Verhandlungsrunden verständigten sich Rat, Europäisches Parlament und Kommission am 28. Februar 2018 im Rahmen der Trilogverhandlungen grundsätzlich über die Revision der Entsenderichtlinie. Diese Verständigung wurde auch in der letzten Trilogsitzung am 19. März 2018 bestätigt. Für Entsendungen über 12 Monate soll das gesamte Arbeitsrecht des Gastlandes Anwendung finden. Die Mitgliedstaaten sollen die Entsendedauer aufgrund einer entsprechenden begründeten Mitteilung („motivated notification“) von 12 Monaten auf 18 Monate ausdehnen. Von der Anwendung der gesamten arbeitsrechtlichen Regelungen sollen nur die Bedingungen zum Abschluss oder zur Beendigung des Arbeitsvertrages sowie die Betriebsrenten ausgenommen werden. Der (Gleichbehandlungs-)Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ soll für entsandte Arbeitnehmer schon ab dem ersten Tag gelten. Das Transportgewerbe bleibt von der Reform der Entsenderichtlinie ausgenommen bis eigene Regeln vorliegen. Es werden insgesamt zwei Jahre Umsetzungsfrist für die Richtlinie vorgesehen.
Trilogverständigung im Rat äußerst umstritten
Diese politische Einigung muss nun durch den Rat und das Europäische Parlament bestätigt werden. Am 14. März 2018 hatte der Ausschuss der Ständigen Vertreter nur mit qualifizierter Mehrheit das Mandat für die Fortsetzung des Triloges erteilt; das Vereinigte Königreich, Portugal sowie vornehmlich osteuropäische Mitgliedsstaaten hatten sich gegen den Trilog-Kompromiss vom 28. Februar 2018 ausgesprochen. Eine Sperrminorität wurde nur knapp verfehlt. Eine Verabschiedung des Vorhabens ist jedoch weiterhin unter bulgarischer Ratspräsidentschaft (bis Ende Juni 2018) vorgesehen.
Deutsche Arbeitgeber lehnen die Vorschläge ab
Die BDA hat seit Vorstellung der Pläne zur Überarbeitung der Entsenderichtlinie ihre Ablehnung zum Ausdruck gebracht. Die vorhandenen Probleme von Missbrauch und illegalen Praktiken bei grenzüberschreitenden Entsendungen werden durch die Regelungen, über die bei den Trilogverhandlungen politische Einigung erzielt wurde, nicht adressiert oder gar gelöst. Denn um Missbrauch und illegale Praktiken bei Entsendungen wirksam zu bekämpfen, bedarf es einer stringenteren Durchsetzung der vorhandenen Regeln insbesondere bei mißbrauchsanfälligen Branchen durch die Entsendeländer. Insbesondere die Einführung der Konzepte „kurzfristige“ und „langfristige“ Entsendung und die neuen Regelungen im Bereich der Entlohnung werden mit großen bürokratischen Belastungen für Unternehmen einhergehen und massive Rechtsunsicherheiten in der Praxis schaffen.
Die Presseinformation der EU-Kommission zur EU-Entsenderichtlinie finden Sie unter folgendem Link: https://ec.europa.eu/germany/news/20170301-einigung-auf-reform-der-entsenderichtlinie_de