BDA | Zur aktuellen Diskussion über ausländische Kindergeld-Empfänger
Die BDA erklärt zur aktuellen Diskussion über ausländische Kindergeld-Empfänger:
„Es ist richtig und von der BDA seit langem offensiv auch gegenüber den EU-Präsidentschaften gefordert, die Indexierung von Kindergeldzahlungen ins Ausland mit aller Deutlichkeit anzugehen. Jeder Staat muss seine Kindergeldzahlungen an die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzland der Kinder anpassen dürfen. Es ist bedauerlich, dass erst Notrufe von unmittelbar betroffenen Oberbürgermeistern notwendig sind, ein seit Jahren bekanntes Problem auch mit Nachdruck anzugehen.
Die BDA hat es bei ihren kürzlich stattgefundenen Gesprächen mit der österreichischen Ratspräsidentschaft daher auch ausdrücklich begrüßt, dass Kanzler Sebastian Kurz dieses Thema auf seine Präsidentschaftsagenda setzt. Dieser Schritt ist umso wichtiger, als schon unter dem damaligen britischen Premierminister Cameron der Europäische Rat einstimmig die Indexierung des Kindergeldes für den Fall eines Verbleibs Großbritanniens in der Europäischen Union zugesichert hatte. Dieser Schritt ist aber nicht in erster Linie als Entgegenkommen auf ein britisches Anliegen zu interpretieren, sondern als notwendige Maßnahme, um die Akzeptanz der Arbeitnehmerfreizügigkeit und des Integrationsprozesses insgesamt zu stärken. Es spricht nichts dafür, jetzt zu unterlassen, was der Rat bereits einstimmig als sinnvoll beschlossen hatte.
Kindergeld soll jeder Steuerpflichtige erhalten, aber immer orientiert an den Lebenshaltungskosten des Landes, in denen die Kinder tatsächlich leben. Das relativ hohe deutsche Kindergeld – wie übrigens auch luxemburgisches, niederländisches, dänisches oder französisches – soll Entlastungen für Familien bewirken, darf aber nicht zu einem möglichen Missbrauch dieser Leistung führen. Hier ist den erkennbaren Anfängen ein deutliches Stoppzeichen entgegenzusetzen.“