BDA: Zwangsquote der EU für Aufsichtsratsbesetzungen falscher Weg
Zum Richtlinienvorschlag für eine europäische Frauenquote erklärt die BDA: Die zentralistische Vorgabe an jedes Land, eine Zwangsquote bei der Besetzung von Aufsichtsräten einzuführen, nutzt nicht der Karriereförderung von Frauen und ist ein verfassungsrechtlich bedenklicher Eingriff in das Besetzungsrecht der Anteilseigner. Wir appellieren an den Rat und das Europäische Parlament, diesen falschen Weg nicht mitzugehen.
Die Förderung von Frauen beginnt in der Ausbildung. Die deutsche Wirtschaft bemüht sich nach Kräften um mehr Frauen in den Betrieben. Denn nur wenn es mehr weiblichen Fachkräftenachwuchs gibt, lässt sich auch der Anteil von Frauen in Führungspositionen nachhaltig erhöhen.
Die Besetzung von Aufsichtsräten muss das Recht der Anteilseigner bleiben. Die positive Entwicklung zeigt, dass die Anstrengungen der deutschen Unternehmen wirken.