BdB | Urteil des BVerfG über das OMT-Programm ist kein Freifahrtschein
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist kein Freifahrtschein für das OMT-Programm der Europäischen Zentralbank“, erklärt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes. Die Entscheidung zeige, dass die Deutsche Bundesbank sich an unkonventionellen geldpolitischen Maßnahmen wie dem OMT-Programm nur beteiligen kann, wenn bei deren Durchführung die vom Europäischen Gerichtshof aufgestellten Maßgaben, wie u. a. eine Begrenzung des Kaufvolumens, beachtet werden.
„Grundsätzlich sollten bei unkonventionellen Maßnahmen der EZB – wie etwa dem Kauf von Staatsanleihen – die möglichen Nebenwirkungen sorgfältig abgewogen werden“, betont Kemmer. Außerdem sei es fraglich, ob die zuletzt beschlossene Ausweitung der unkonventionellen Maßnahmen auf den Ankauf von Unternehmensanleihen überhaupt spürbar positive Effekte habe.