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Verkehr, Telekommunikation & Energie

BDEW: Zur Verabschiedung der AFI-Richtline

BDEW zur Verabschiedung der AFI-Richtline: Branche treibt den Ausbau von Ladesäulen voran

BDEW veröffentlicht neue Zahl der Ladepunkte / Richtlinie setzt wichtige Impulse / Preisvorteile von Erdgas als Kraftstoff werden künftig sichtbar
Anlässlich der heutigen Abstimmung im Europäischen Parlament über die Richtlinie zum Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFI-Richtlinie) hat der BDEW die aktuelle Anzahl der Ladepunkte für Elektrofahrzeuge in Deutschland veröffentlicht.

Ende vergangenen Jahres standen insgesamt 4.454 öffentlich zugängliche Ladepunkte zur Verfügung. Seit Dezember 2012 sind damit über 600 Ladepunkte hinzugekommen, das entspricht einer Steigerung von rund 17 Prozent. Auf den Straßen fuhren im Dezember 2013 insgesamt 13.548 Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb. „Der Zuwachs an Ladepunkten zeigt, dass die Energiebranche den Ausbau der Infrastruktur für Elektrofahrzeuge vorantreibt und weiter hinter dieser klimaschonenden Zukunftstechnologie steht“, sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Die Zahlen machen aber auch deutlich, dass sich der Zuwachs im Vergleich zu den vergangenen Jahren erkennbar verlangsamt hat. „In anderen Ländern erfolgt momentan ein weitaus schnellerer Aufbau von öffentlichen Ladesäulen. Wir brauchen jetzt auch in Deutschland für den effizienten und bedarfsgerechten Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur ein schlüssiges Finanzierungskonzept. Es wird deutlich: Allein kann die Energiebranche den Aufbau der Infrastruktur nicht mehr schultern“, sagte Müller. Der BDEW erarbeitet dazu aktuell Vorschläge und wird diese in Kürze in ein Konzept für die „Nationale Plattform Elektromobilität“ einfließen lassen.

Es sei in diesem Zusammenhang ein positives Zeichen, dass die EU mit der heutigen Abstimmung im Europäischen Parlament von den ursprünglich starren Vorgaben von 150.000 öffentlichen Ladepunkten bis 2020 für Deutschland abgerückt ist. Der BDEW hatte sich dafür stark gemacht, dass jedes Land selbst über das Tempo des Ausbaus entscheiden kann. Die Richtlinie sieht nun vor, dass die Ziele für die Anzahl der öffentlich zugänglichen Ladepunkte „angemessen“ sein soll, so dass Fahrer von Elektrofahrzeugen in städtischen Gebieten genug Lademöglichkeiten vorfinden.

Erfreulich ist weiterhin, dass ein EU-weiter Standard für Ladestecker eingeführt werden soll. Schließlich fordert die Richtlinie, dass an öffentlichen Ladestationen ein ad-hoc Laden möglich sein muss, ohne dass ein zusätzlicher Vertragsabschluss mit den jeweiligen Stromlieferanten oder Ladestellenbetreibern erforderlich ist. „In Deutschland ist für die Fahrer von Elektrofahrzeugen mit Hilfe des BDEW-Projekts zur ID-Codenummern-Vergabe bereits ein kundenfreundlicher Zugang zu jedem Ladepunkt möglich“, so Müller.

Der BDEW begrüßt zudem, dass mit der Richtlinie die Preisauszeichnung für Erdgas an Tankstellen vereinheitlicht werden soll. Zukünftig soll zur verbesserten Verbraucherinformation ein Vergleichspreis in Bezug zu herkömmlichen Kraftstoffen dargestellt werden. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 7.800 Erdgas-Pkw neu zugelassen. Das sind rund 50 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Der BDEW hatte wiederholt darauf hingewiesen, dass mit Erdgasfahrzeugen der Schadstoffausstoß signifikant gesenkt werden kann: So stoßen Erdgasfahrzeuge rund 15 Prozent weniger CO2 und etwa 90 Prozent weniger Stickoxide als Dieselfahrzeuge sowie nahezu keinen Feinstaub aus.

Nach der Abstimmung im Europäischen Parlament muss auch noch der Ministerrat der Richtlinie zustimmen. Die Richtlinie muss voraussichtlich bis Mitte 2016 in nationales Recht umgesetzt werden.