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  • 31.05.2012 - 15:15 GMT
  • BDEW
Verkehr, Telekommunikation & Energie

BDEW: Beschlüsse des Industrieausschusses gehen in die richtige Richtung

Finanzmarktregulierung im Industrieauschuss des EU-Parlaments: Europäischen Energiehandel nicht beeinträchtigen
„So richtig die Bemühungen der Politik generell sind, die Finanzmärkte transparenter zu gestalten und stärker zu regulieren, so falsch wäre es, wenn dadurch der europäische Energiehandel in Mitleidenschaft gezogen würde. Die heutigen Beschlüsse des Industrieausschusses des Europäischen Parlaments (ITRE) weisen deshalb in die richtige Richtung.

Sie berücksichtigen damit die Interessen der Realwirtschaft in einem Regelwerk, das eigentlich speziell für die Finanzwirtschaft eingeführt werden soll. Es bleibt zu hoffen, dass sich auch der Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments (ECON) diesen Positionen anschließt", sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) heute in Berlin.
Der ITRE hatte zuvor eine Stellungnahme zur geplanten Reform der EU-Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive – MiFID) verabschiedet. Deren zentrale Elemente sind die Regulierung von Finanzinstrumenten und die Neutralisierung von Kreditrisiken. Bislang sind Energieversorgungsunternehmen von den Regeln dieser Richtlinie ausgenommen. Im Europäischen Parlament steht nun zur Diskussion, diese Ausnahme deutlich einzuschränken oder gar abzuschaffen. Der Industrieausschuss hat sich hierzu heute ablehnend positioniert: Unternehmen, deren Hauptgeschäft nicht der Handel mit Finanzprodukten sei, sollten nicht unter die geplante Regulierung fallen. Der Energiehandel – so der ITRE – sei nicht systemrelevant.
"Auch für den BDEW ist es vollkommen unverständlich, wenn Energieversorgungsunternehmen und der Handel mit Strom und Gas genauso behandelt werden wie Finanzinstitute und Finanzmarktprodukte, die zum Teil ein hohes Ausfallrisiko aufweisen können und daher richtigerweise neu geregelt werden müssen", erläuterte Müller. Weder hätten Energiehandelsunternehmen zur Finanzmarktkrise beigetragen, noch wäre bei Insolvenz einzelner Handelsfirmen die Energieversorgung gefährdet. Der Handel mit Finanzmarktprodukten sei etwas völlig anderes als der Handel mit physischen Produkten wie Strom- oder Gasmengen.
Angesichts der neuen Herausforderungen der Energiebranche werde ein funktionierender und liquider Energiehandelsmarkt in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen. "Wir stehen nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen europäischen Ländern vor der Aufgabe, die schwankende Erzeugung aus Erneuerbaren Energien in den Markt zu integrieren. Deshalb brauchen wir einen funktionierenden, liquiden Markt, der Wettbewerb ermöglicht", so Müller. Die geplanten Regelungen würden den Wettbewerb einschränken und damit den Verbrauchern schaden.
Voraussichtlich am 9. Juli wird der federführende Wirtschaftsausschuss ECON über die Reform der EU-Finanzmarktrichtlinie abstimmen und damit wichtige Weichen für die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments stellen.
Zum Hintergrund:
Fallen die bislang geltenden Ausnahmeregelungen für die Energiewirtschaft in der EU-Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive – MiFID) weg, würden Energiehandelsunternehmen zu aufsichtspflichtigen Finanzdienstleistern. Sie wären damit künftig verpflichtet, ein hohes Eigenkapital vorzuhalten, mit dem der Kauf von Strom- oder Gasmengen abgesichert werden müsste.