BDEW: CO2-Emissionsziele für 2030 müssen auf den Weg gebracht werden
„Eine einmalige Verknappung von CO2-Emissionszertifikaten, der in der vergangenen Woche auch der federführende Umweltausschuss des Europäischen Parlaments zugestimmt hat, ist aufgrund des anhaltenden Preisverfalls sinnvoll. Ständige Interventionen gefährden allerdings die Investitionssicherheit.
Stattdessen muss eine grundlegende Reform des CO2-Zertifikatehandels folgen. Es ist daher an der Zeit, eine Diskussion über die verbindliche Festlegung eines ambitionierten, EU-weiten Emissionsminderungsziels für das Jahr 2030 zu führen. Die Bundesregierung sollte eine Diskussion zu den CO2-Emissions-zielen für 2030 sowohl in der Politik, als auch in den betroffenen Wirtschaftszweigen auf den Weg bringen. Eine dauerhafte Stabilisierung der CO2-Preise würde sich auch dämpfend auf die EEG-Kostenentwicklung auswirken." Das sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), anlässlich der Veranstaltung "Smart Renewables" heute in Berlin. Am 22. Februar war von der EEX bereits zum zweiten Mal die Auktion von EU-Emissionsberechtigungen abgebrochen worden, da der erzielte Preis zu niedrig lag.
"Es muss zügig eine Diskussion über ein EU-weites Emissionsminderungsziel für das Jahr 2030 beginnen. Dies muss auch eingebettet sein in einen formalen Verständigungsprozess über anspruchsvolle und verbindliche Zielvorgaben in allen Mitgliedsstaaten der EU bis zum Jahr 2030", betonte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Für den Handel mit Emissionszertifikaten seien längerfristige Investitionssignale unbedingt erforderlich. Müller: "Der Zeitrahmen bis 2020 ist für viele Investitionsentscheidungen der Energieunternehmen bereits zu kurz. Der Zeitraum bis 2050, den die EU-Klima-Roadmap umfasst, ist für Investitionsentscheidungen hingegen zu lang. Daher sollte ein verbindliches Emissionsminderungsziel für das Jahr 2030 als Zwischenziel festgelegt werden. Nur ein solcher verlässlicher Rahmen wird die Investitionen auslösen, die zur Erreichung der Klimaschutzziele notwendig sind."
Erst vergangene Woche hatte der in dieser Frage federführende Umweltausschuss des Europäischen Parlaments mehrheitlich den von der Europäischen Kommission veröffentlichten Vorschlag zur Änderung der Emissionshandelsrichtlinie mit seinen Änderungen angenommen. Demzufolge würde der Kommission die Möglichkeit eingeräumt, einmalig in den Jahren 2013 bis 2015 insgesamt 900 Millionen Zertifikate zurückzuhalten (sogenanntes "backloading") und erst im Zeitraum 2019 bis 2020 in den Markt zu führen.