BDEW: Emissionshandel braucht nachhaltige Reform
CO2-Handel nicht durch wiederkehrende Eingriffe beeinträchtigen / Debatte über verbindliches Emissionsminderungsziel für 2030 muss beginnen
"Das Zurückhalten von CO2-Zertifikaten ist ein Schritt, um dem Preisverfall beim Handel mit Emissionsberechtigungen zu begegnen. Der derzeitige Zertifikate-Preis setzt kaum noch Anreize für Anlagenbetreiber, in CO2-sparende und damit klimaschonende Technologien zu investierten. Das so genannte ‚backloading‘ darf aus Sicht der Energiebranche jedoch nur einmalig erfolgen, es kann zudem nur der erste Schritt einer Reform des CO2-Zertifikate-Handels sein", sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), heute in Berlin. Der heute von der Europäischen Kommission veröffentlichte Bericht zur Funktionsweise des Emissionszertifikate-Handels stoße eine wichtige Diskussion über notwendige Maßnahmen zur Reform der EU-Richtlinie zum Emissionszertifikate-Handel an.
"In keinem Fall sollte die Kommission im Rahmen der vorgeschlagenen Änderung der Richtlinie einen generellen Freibrief für weitere Eingriffe in den CO2-Markt erhalten. Andernfalls würde das Vertrauen der Marktteilnehmer in den Handel mit CO2-Zertifikaten Schaden nehmen. Daran kann im Sinne eines funktionierenden Emissionshandels niemand ein Interesse haben", so Müller. "Der Emissionshandel stellt grundsätzlich ein marktkonformes und kosteneffizientes Instrument dar. Dieses Instrument sollte als zentrales Leitsystem zur Erreichung der Klimaschutzziele gestärkt werden."
Entscheidend sei es darüber hinaus, die Diskussion über die verbindliche Festlegung eines ambitionierten, EU-weiten Emissionsminderungsziels für das Jahr 2030 zu beginnen. "Für den Emissionszertifikate-Handel sind längerfristige Investitionssignale unbedingt erforderlich. Der Zeitrahmen bis 2020 ist für viele Investitionsentscheidungen bereits zu kurz. Der Zeitraum bis 2050, den die EU-Klima-Roadmap umfasst, ist für Investitionsentscheidungen hingegen zu lang. Die Festlegung eines verbindlichen Emissionsminderungsziels für das Jahr 2030 als Zwischenziel ist daher unbedingt zu befürworten. Nur ein solcher verlässlicher Rahmen wird die Investitionen auslösen, die zur Erreichung der Klimaschutzziele notwendig sind", so die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung abschließend.