BDEW: EU-Binnenmarkt bestes Instrument zur Stärkung der sicheren Energieversorgung Europas
Der Europäische Rat hat heute über die künftige Energiesicherheitsstrategie der Europäischen Union und die EU-Klimapolitik beraten. „Die Energiewirtschaft unterstützt ausdrücklich die Forderung des Europäischen Rates, den EU-Binnenmarkt für Energie vollständig umzusetzen. Dies ist das beste Instrument zur Stärkung der Versorgungssicherheit. Infrastrukturen, vor allem Übertragungs- und Ferngasnetze, lassen sich durch europäische Koordination besser planen und nutzen“, sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, heute in Berlin.
Das gelte vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte insbesondere für Erdgas: „Aus Sicht des BDEW wird eine sichere Versorgung mit Erdgas am besten durch einen offenen, liquiden, gut verbundenen und transparenten europäischen Erdgasmarkt mit unterschiedlichen Aufkommensquellen, intelligenten Lösungen auf der Verbraucherseite und mit einem sicheren Investitionsklima gewährleistet. Die Vorzüge von Gasspeichern und LNG-Terminals entfalten sich am besten in einem gemeinsamen, marktwirtschaftlich ausgestalteten Markt.“
Mit Blick auf die EU-Klimapolitik betonte Müller, dass dringend ein ambitionierter und verlässlicher politischer Rahmen für CO2-Minderungsmaßnahmen benötigt werde: „Nur so ist ein effektiver und wirksamer Klimaschutz erreichbar. Die Europäische Union ist deshalb mehr denn je gefragt, ihre Vorreiterrolle beim Klimaschutz wahrzunehmen. Dazu muss die EU mit einem ambitionierten CO2-Reduktionsziel von mindestens 40 Prozent für 2030 vorangehen. Auch die Reformvorschläge der Europäischen Kommission zum Emissionshandel müssen zügig beschlossen und umgesetzt werden. Die europäischen Staatschefs müssen damit auch ein klares Signal für einen Erfolg der internationalen Klimaverhandlungen nächstes Jahr in Paris setzen. Die Entscheidungen hierzu dürfen nicht erneut verzögert werden.“ Der BDEW unterstützte auch den Vorschlag der Europäischen Kommission für ein verbindliches EU-Ausbauziel für Erneuerbare Energien von mindestens 27 Prozent, solange die marktwirtschaftliche Wirkungsweise des EU-Emissionshandelssystems nicht beeinträchtigt wird.