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  • 30.06.2011 - 09:05 GMT
  • BDEW
Verkehr, Telekommunikation & Energie

BDEW: Geplante EU-Verordnung für mehr Transparenz im europäischen Energiehandel

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben heute auf einer Sitzung in Brüssel einem Kompromiss für eine branchenspezifische Regulierung des europäischen Energiemarktes in Bezug auf Transparenz und Integrität (Regulation on Energy Market Integrity and Transparency – REMIT) zugestimmt.

Den Kompromiss hatten zuvor das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Rat der EU ausgehandelt. Die wichtigsten Punkte der REMIT, die als EU-Verordnung nach Inkrafttreten unmittelbar in den Mitgliedstaaten gilt, sind die Schaffung eines europaweiten Registers für Handelsgeschäfte und spezielle Regeln zur Vermeidung von Marktmissbrauch.
Der BDEW sieht in dem auf europäischer Ebene erzielten Kompromiss deutliche Fortschritte gegenüber dem ersten Entwurf, den die EU-Kommission Ende vergangenen Jahres vorgelegt hatte: "Die Verordnung in ihrer jetzigen Form kann das Vertrauen in den fairen Wettbewerb im europäischen Energiehandel weiter stärken. Die spezifischen Eigenschaften des Strom- und Gashandels sind deutlicher berücksichtigt und präzisieren so das Verständnis von Missbrauch an den Energiemärkten. Damit wird eine wichtige Forderung des BDEW an ein maßgeschneidertes Regelwerk erfüllt", sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) heute in Berlin.
Durch die Meldung von Handelsdaten an ein neues Transaktionsregister erhoffen sich die Aufsichtsbehörden einen besseren Einblick in den Energiegroßhandel, erläuterte der BDEW. Die zukünftig vorgesehene regelmäßige elektronische Bereitstellung der Handelsdaten durch die Energiehandelsunternehmen erleichtere den Behörden den Überblick über das tägliche Handelsgeschehen. "Die Kommission sollte dabei sicherstellen, dass Doppelmeldungen der gleichen Transaktionen den bürokratischen Aufwand für die Unternehmen nicht unnötig steigern", forderte Müller. Es sei zu begrüßen, dass die Kommission bei der Ausarbeitung der Detailregelungen zur Meldung von Handelsdaten die bereits bestehenden Meldesysteme berücksichtigen soll. Darüber hinaus sollte sich die Meldung der Daten auf standardisierte Produkte und abgeschlossene Geschäfte beschränken, so die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Die Bundesregierung plane zeitgleich zur Initiative der Europäischen Kommission die Einrichtung einer Markttransparenzstelle in Deutschland, zudem sind für die Finanzmärkte weitere Register geplant. "Unsere Sorge ist, dass ohne eine Koordination dieser Überlegungen überflüssige Bürokratie und Doppelungen entstehen können. Wir fordern: soviel Transparenz wie möglich und so wenig Bürokratie wie nötig. Deshalb sollte es nur eine zuständige Stelle für alle Transparenzfragen geben", erläuterte Müller.
Geplant ist auch der Austausch der europäischen Behörden zu den Daten, die, nachdem sie einmal gemeldet wurden, anschließend verschiedenen Stellen zugänglich gemacht werden sollen. "Die EU-Agentur zur Zusammenarbeit der Energieregulatoren (ACER) plant, die Daten zentral zu speichern. Es muss sichergestellt sein, dass zu diesen Daten ausschließlich kompetente staatliche Behörden Zugang haben. Gleichzeitig müssen sie vor Datendiebstahl geschützt werden“, so die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Müller wies zudem darauf hin, dass sich der BDEW stets für ein maßgeschneidertes Regelwerk für den Energiebereich – wie es nun mit REMIT erarbeitet wurde – ausgesprochen habe. Der Energiegroßhandel drohe aber zusätzlich unter die auf die Finanzmärkte zugeschnittene künftige Regulierung zu fallen: Bei der Neufassung der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID), mit der das Risiko einer erneuten Finanzmarktkrise vermindert werden soll, sei die Streichung der bislang geltenden Ausnahmeregelungen für den Energiehandel vorgesehen, erläuterte Müller. "Der BDEW spricht sich mit allem Nachdruck für die Beibehaltung dieser sinnvollen Ausnahmeregelungen aus. Der Energiehandel birgt – anders als Banken – kein systemisches Risiko in sich. Weder haben Energiehandelsunternehmen zur Finanzmarktkrise beigetragen, noch wäre bei Insolvenz einzelner Handelsfirmen die Energieversorgung gefährdet. Der Handel mit Finanzmarktprodukten ist etwas völlig anderes als der Handel mit physischen Produkten wie Strom oder Gas. Das muss in der Neufassung von MiFiD berücksichtigt werden“, so die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung abschließend.