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  • 03.05.2013 - 12:52 GMT
  • BDEW
Verkehr, Telekommunikation & Energie

BDEW: Gewässerschutz: EU-Vorgaben zu Nitrat endlich vollständig in deutsches Recht umsetzen

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßt die Anträge, die die Bundesländer Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen heute zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Dünge-Gesetzes und zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Dünge-Verordnung in den Bundesrat eingebracht haben.

Angesichts der in landwirtschaftlichen Veredlungsregionen lokal teilweise stark angestiegenen Nitratgehalte im Grundwasser ist aus Sicht der Wasserwirtschaft die von den beiden Bundesländern vorgeschlagene Regelung zur Begrenzung der Nährstoffmenge für alle organischen Düngemittel dringend erforderlich. "Die Nitratauswertung von 2011 zeigt für Niedersachsen bei 28 Prozent der Messstellen Nitratkonzentrationen im Grundwasser über dem zulässigen Grundwassergrenzwert in der Europäischen Union und in Deutschland. Nur durch aufwändige Maßnahmen der Wasserversorger bei der Trinkwasser-Gewinnung und Aufbereitung können in diesen Regionen die Trinkwasser-Grenzwerte eingehalten werden", sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser heute in Berlin.

"Die Wasserwirtschaft fordert, die Düngeverordnung und das Dünge-gesetz endlich dem wissenschaftlichen Kenntnistand anzupassen, um zusätzliche Anreicherungen von Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu vermeiden", so Weyand. Auch die Europäische Kommission sei besorgt über die Entwicklung der Gewässerqualität in Deutschland. Sie hat Deutschland aufgefordert, das Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer zu überarbeiten, damit es uneingeschränkt mit der EU-Nitratrichtlinie in Einklang steht. In Bezug auf die Nährstoffversorgung sollten laut Kommission alle verfügbaren Stickstoffquellen berücksichtigt werden. Bisher sieht jedoch die Düngeverordnung keine Erfassung aller Düngermengen vor. Die Düngeverordnung wurde von der Kommission auch wegen der unzureichenden Verbotszeiten für Düngung kritisiert, wodurch ein Auswaschungs- und Abschwemmungrisiko in Gewässer besteht. Außerdem seien die vorgeschriebenen Lagerkapazitäten für Dünger nicht ausreichend, Vorschriften für Auslaufsicherheiten und Abstandsregelungen zu Gewässern sowie ein Verbot für die Düngerausbringung auf Hangflächen fehlten völlig. "Die EU-Nitratrichtlinie muss endlich vollständig in das landwirtschaftliche Fachrecht umgesetzt werden. Nur so kann es gelingen, auch die Vorgaben der EU-Wasserrahmen-Richtlinie zum Grundwasserschutz einzuhalten." Diese schreibt vor, dass eine Verschlechterung des Grundwassers zu vermeiden ist, so Weyand abschließend.