Aktuelles > BDEW-Hauptgeschäftsführerin Hildegard Müller zur EU-Energieeffizienz-Richtlinie im Industrie-Ausschuss des Europäischen Parlaments

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  • 28.02.2012 - 14:01 GMT
  • BDEW
Verkehr, Telekommunikation & Energie

BDEW-Hauptgeschäftsführerin Hildegard Müller zur EU-Energieeffizienz-Richtlinie im Industrie-Ausschuss des Europäischen Parlaments

"Die heute vom Industrieausschuss verabschiedete Position zur Energieeffizienz-Richtlinie bedeutet in Teilen eine Verbesserung im Vergleich zum Entwurf der Europäischen Kommission. Dennoch bereitet uns auch das Votum des Industrieausschusses an einigen Stellen erhebliche Sorgen. Insbesondere die geplanten so genannten Energieeffizienz-Verpflichtungssysteme sieht die Energiewirtschaft kritisch. Damit sollen die Unternehmen verpflichtet werden, bei ihren Endkunden eine jährliche Energieeinsparung von 1,5 Prozent des Vorjahresabsatzes zu erzielen. Aus Sicht des BDEW ist dies kein kosteneffizientes, marktorientiertes Instrument. Es wird zu weiter steigenden Energiepreisen führen, da die zum Teil erheblichen zusätzlichen Kosten der Energieunternehmen nur über die Energiepreise gedeckt werden könnten. Das würde auch für die deutsche Industrie höhere Strompreise und damit eine Beeinträchtigung ihrer Wettbewerbsfähigkeit bedeuten.

Leider hat sich die Bundesregierung erst Ende letzter Woche zu einer ablehnenden Haltung gegenüber solchen Verpflichtungs-Systemen durchgerungen. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Bundesregierung mit ihrer Position in die noch laufenden Beratungen im EU-Ministerrat einbringen kann. Diese Beratungen bilden die Basis für die anschließenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission.

In Deutschland bieten mehrere hundert Unternehmen Dienstleistungen im Bereich Energieeffizienz an – auch ohne verpflichtende Regelungen. Insbesondere die regional orientierten kleinen und mittleren Energiedienstleistungsunternehmen würden bei einem Verpflichtungssystem mittelfristig vom Markt gedrängt anstatt gefördert, wie im Richtlinien-Entwurf an anderer Stelle vorgesehen. Die Festlegung einer einheitlichen Quote von 1,5 Prozent für alle Mitgliedstaaten berücksichtigt außerdem nicht die bereits erfolgten Energieeffizienzanstrengungen, die unterschiedliche Ausgangslage und die jeweilige Wirtschaftsstruktur der Mitgliedstaaten.

Auch der Industrieausschuss adressiert zudem nicht die tatsächlichen Hemmnisse, die dem richtigen und wichtigen Ziel der Steigerung der Energieeffizienz entgegen stehen wie etwa das Mieter-Vermieter-Dilemma oder Finanzierungsengpässe bei der Realisierung von Energieeffizienzmaßnahmen. Ich appelliere in diesem Zusammenhang auch noch einmal an die deutsche Bundesregierung und die Bundesländer, endlich eine Einigung bei der Finanzierung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms zu erzielen. Ein endgültiges Scheitern des energetischen Gebäudesanierungsprogramms wäre ein Armutszeugnis für Bund und Länder und ein herber Rückschlag für die Energiewende.

Kritisch sehen wir zudem die im EU-Richtlinien-Entwurf vorgesehene Pflicht zur Verwendung der Kraft-Wärme-Kopplungs-Technik (KWK) beim Neubau von Kraftwerks- und Industrieanlagen sowie bei größeren Modernisierungen. Hier stellt die Position des Industrieausschusses eine Verbesserung dar, da sie eine Kosten-Nutzen-Analyse zur Voraussetzung für die verpflichtende Nutzung der KWK-Technologie macht. Allerdings würde dies zusätzlichen bürokratischen Aufwand mit sich bringen. Der BDEW ist der Auffassung, dass Anreize für den Ausbau von KWK durch effiziente, marktkonforme Systeme gesetzt werden sollten."