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BdEW: Heutige Entscheidung des EP-Umweltausschusses zu „Backloading“: Grundlegende Reform des CO2-Zertifikatehandels erforderlich

„Der anhaltende Preisverfall beim Handel mit CO2-Zertifikaten erfordert eine Diskussion über eine nachhaltige Reform dieses für den Klimaschutz wichtigen und richtigen Instruments. Das Zurückhalten von CO2-Zertifikaten, dem heute auch der federführende Umweltausschuss des Europäischen Parlaments zugestimmt hat, ist ein erster sinnvoller Schritt zur Stabilisierung des CO2-Handels.

 Dieses so genannte ‚backloading‘ darf aus Sicht der Energiebranche jedoch nur einmalig erfolgen, es kann zudem nur der erste Schritt einer Reform des CO2-Zertifikate-Handels sein", sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) heute in Berlin.
Zuvor hatte der in dieser Frage federführende Umweltausschuss des Europäischen Parlaments mehrheitlich den von der Europäischen Kommission veröffentlichten Vorschlag zur Änderung der Emissionshandelsrichtlinie mit seinen Änderungen angenommen. Demzufolge würde der Kommission die Möglichkeit eingeräumt, einmalig in den Jahren 2013 bis 2015 insgesamt 900 Millionen Zertifikate zurückzuhalten und erst im Zeitraum 2019 bis 2020 in den Markt zu führen. "Es ist positiv, dass auch der Umweltausschuss dafür plädiert hat, dass ein solcher Eingriff lediglich einmalig erfolgen und die Kommission somit keinen generellen Freibrief für weitere Eingriffe in den CO2-Markt erhalten soll", so Müller.
Energiewirtschaft braucht langfristig verlässliche Signale für Investitionen in CO2-mindernde Technologien

Entscheidend sei es darüber hinaus, die Diskussion über die verbindliche Festlegung eines ambitionierten, EU-weiten Emissionsminderungsziels für das Jahr 2030 zu beginnen. Dies müsse auch eingebettet sein in einen formalen Verständigungsprozess über anspruchsvolle und verbindliche Zielvorgaben der EU bis zum Jahr 2030. Dabei müssten auch die Wechselwirkungen der Instrumente zur Förderung der Erneuerbaren und der Maßnahmen zur Energieeffizienz mit dem Emissionshandelssystem berücksichtigt werden. "Für den Emissionszertifikatehandel sind längerfristige Investitionssignale unbedingt erforderlich. Der Zeitrahmen bis 2020 ist für viele Investitionsentscheidungen bereits zu kurz. Der Zeitraum bis 2050, den die EU-Klima-Roadmap umfasst, ist für Investitionsentscheidungen hingegen zu lang. Die Festlegung eines verbindlichen Emissionsminderungsziels für das Jahr 2030 als Zwischenziel ist daher zu befürworten. Nur ein solcher verlässlicher Rahmen wird die Investitionen auslösen, die zur Erreichung der Klimaschutzziele notwendig sind", so die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung abschließend.