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  • 10.06.2011 - 15:03 GMT
  • BDEW
Verkehr, Telekommunikation & Energie

BDEW: Hildegard Müller zu den heutigen Schlussfolgerungen des EU-Energieministerrates

Die deutsche Energiewirtschaft unterstützt die Schlussfolgerungen des EU-Energieministerrates zum Energieeffizienzplan der Kommission.

Insbesondere die Betonung der notwendigen nationalen Spielräume ist der richtige Ansatz, um tatsächlich wirksame Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in allen Sektoren zu ergreifen.
Die EU-Energieminister verpflichten sich zu Recht auf ein eindeutiges und sichtbares Bekenntnis, um die gesteckten Energieeffizienzziele zu erreichen. Auch der BDEW sieht noch erhebliche Potenziale zur Verbesserung der Investitionsbedingungen für mehr Energieeffizienz, gerade auch im deutschen Markt. Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Maßnahmenpaket zur Begleitung der Energiewende werden gute Ansätze verfolgt, um vorhandene Markthemmnisse für Effizienzdienstleistungen wie Contracting abzubauen. Darüber hinaus sollen richtigerweise die Akzeptanz und die Information über den Nutzen der Energieeffizienzmaßnahmen verstärkt werden.
Marktkonforme Lösungen wirken nachhaltiger, schneller und sind kosteneffizienter als staatliche und regulatorische Vorgaben für Energieeffizienzmaßnahmen. Dies zeigt auch der Vergleich des höheren Effizienzfortschritts in Deutschland als in anderen europäischen Staaten, die Einsparverpflichtungen eingeführt haben. Anstatt neue ordnungsrechtliche Instrumente vorzuschreiben, die sich in ihrer Wirkung teilweise überlagern, gegenseitig schwächen oder neutralisieren, sollte sich Europa darauf konzentrieren, energiepolitische Ziele vorzugeben und Instrumente vorzuschlagen. Der Markt, also der Kunde, wird dann entscheiden, welche Lösungen zum Erreichen von mehr Energieeffizienz zielführend sind.
Die EU-Energieminister sehen daher zu Recht die von der Europäischen Kommission avisierten generellen Einsparverpflichtungen, die Energieunternehmen bei ihren Kunden durchsetzen sollen, nur als einen möglichen Weg an. Hierbei sollen die nationalen Gegebenheiten und Kosten-Nutzen-Aspekte berücksichtigt werden. Die Ausgangssituation mit den vorhandenen Markt- und Förderinstrumenten sind in den einzelnen Mitgliedstaaten äußerst unterschiedlich, so dass eine einseitige Verpflichtung der Energieversorger kein übertragbares Modell für alle Mitgliedstaaten sein kann. Andernfalls führen Vorschriften zur Energieeinsparung, die nicht den verantwortlichen Nutzer, Eigentümer und Investor selbst in die Pflicht nehmen, systembedingt zu überhöhten Kosten der Maßnahmen und damit zu Wettbewerbsnachteilen und erhöhten Energiepreisen.
Begrüßenswert ist das Bekenntnis des EU-Ministerrates zu einer stärkeren Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Fernwärme. Auch hier wird jedoch richtigerweise betont, dass diese wirtschaftlich sinnvoll und technisch machbar sein muss.