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Verkehr, Telekommunikation & Energie

BDEW: Hildegard Müller zu den neuen Leitlinien für Beihilfen in den Bereichen Umwelt und Energie

Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), erklärt zu den neuen Leitlinien für Beihilfen in den Bereichen Umwelt und Energie: „Die heute von der EU-Kommission vorgestellten Leitlinien für Beihilfen in den Bereichen Umwelt und Energie sind ein wichtiges Signal für Energieunternehmen und Investoren.

Sie legen die Rahmenbedingungen fest, unter denen Beihilfen zulässig sind. Ein solches gemeinsames Regelwerk ist notwendig, wenn wir unsere Klimaschutzziele erreichen und gleichzeitig fairen Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt für Energie schaffen wollen.

Positiv ist, dass die gestern von der Bundesregierung verabschiedete EEG-Reform und die aktuellen Leitlinien im Großen und Ganzen übereinstimmen. Im Detail gibt es aber Widersprüche: So hätte sich die Branche bei der Direktvermarktung ein ambitionierteres Vorgehen der Kommission gewünscht. Sie fordert, dass diese erst ab 2016 eingeführt wird. In Deutschland ist diese richtigerweise bereits ab 2015 vorgesehen. Zudem sind in den Leitlinien mittelfristig sogar mehr Anlagen von der Direktvermarktung ausgenommen als es die EEG-Reform vorsieht. Dies sieht der BDEW kritisch.

Leider hat die EU-Kommission eine Aussage, ob Kapazitätsmechanismen eine Beihilfe darstellen, vermieden. Aus Sicht des BDEW kommen diese nicht einer Beihilfe gleich. Klar ist: Versorgungssicherheit muss gesamtwirtschaftlich so effizient wie möglich gewährleistet werden. Und dies kann am besten in einem hierfür geschaffenen Markt für Versorgungs-sicherheit geschehen."