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  • 18.12.2013 - 16:48 GMT
  • BDEW
Verkehr, Telekommunikation & Energie

BDEW: Hildegard Müller zum Beihilfeprüfverfahren gegen Deutschland

Hildegard Müller zum Beihilfeprüfverfahren gegen Deutschland bezüglich zweier Aspekte des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

Die EU-Kommission hat heute ein förmliches Beihilfeprüfverfahren gegen Deutschland bezüglich zweier Aspekte des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eröffnet. Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), erklärt dazu: „Die Eröffnung des Beihilfeprüfverfahrens sorgt für erhebliche Unsicherheit bei den Unternehmen des Industriestandortes Deutschland.“

Es gelte daher, die offenen Fragen der Kommission zu beantworten und zügig eine Lösung zu finden. Die Investitionssicherheit müsse in Deutschland so schnell wie möglich wieder hergestellt werden. Es gäbe Gründe, warum bestimmte Unternehmen vom EEG teilweise oder ganz befreit werden. Unbesehen davon sei es aber notwendig, die bestehenden Ausnahmeregelungen, die sich immer weiter ausgedehnt haben, laufend kritisch zu prüfen. Die mit der Befreiung der energieintensiven Industrien verbundene Diskussion um die Kostenentwicklung des EEG und die Belastungen der Stromkunden gehe jedoch an der eigentlichen Aufgabe vorbei. Es müsse in Zukunft vor allem darum gehen, die Entwicklung der Gesamtkosten des EEG zu begrenzen anstatt nur über die Verteilung der Kosten zu reden.

Es sei positiv, dass die Kommission das EEG nicht grundsätzlich in Frage stellt. In ihrer Vorprüfung ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, das deutsche Einspeise- und Vergütungssystem EEG stelle zwar eine Beihilfe dar, die jedoch mit dem gültigen Beihilferecht der EU aus dem Jahr 2008 im Einklang stehe. Dennoch bestehe erheblicher Reformbedarf beim EEG. Das habe der BDEW immer wieder deutlich gemacht und unter anderem mit der sofortigen Einführung einer verpflichtenden Direktvermarktung für neue Anlagen der Erneuerbaren Energien einen direkt umsetzbaren Vorschlag gemacht. Die Regelung zur Direktvermarktung im Koalitionsvertrag gehe in diese Richtung. Aber mit ihrer stufenweisen Einführung durch die bis 2017 vorhandene Begrenzung auf Anlagen über 5 Megawatt gehe unnötig Zeit verloren. Eine sofortige Einführung der Direktvermarktung für alle neuen Anlagen im Erneuerbaren-Bereich sei aus Sicht des BDEW nach wie vor sinnvoll. Darüber hinaus erwarten sie, dass sich Bund und Länder bald zusammensetzen und weitere wichtige Punkte konkretisieren. Hierzu gehöre unter anderem auch eine Einigung zwischen Bund und Ländern zu dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Ausbaukorridor für Erneuerbare Energien.