BDEW: Hildegard Müller zur Verabschiedung der Verordnung zu Industrieemissionen im Bundeskabinett
Die heute im Kabinett verabschiedete Verordnung hält aus Sicht des BDEW eine vernünftige Balance zwischen Umweltschutz-Zielen und den notwendigen Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen Kraftwerksbetrieb. Die vorgesehenen Regelungen führen zu einer Absenkung bestehender Luftschadstoffgrenzwerte für neue und bestehende Anlagen, in einigen Bereichen kommen neue Anforderungen hinzu.
Die heute im Kabinett verabschiedete Verordnung hält aus Sicht des BDEW eine vernünftige Balance zwischen Umweltschutz-Zielen und den notwendigen Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen Kraftwerksbetrieb. Die vorgesehenen Regelungen führen zu einer Absenkung bestehender Luftschadstoffgrenzwerte für neue und bestehende Anlagen, in einigen Bereichen kommen neue Anforderungen hinzu. Dieser Prozess ist umweltpolitisch nachvollziehbar, es müssen jedoch im Zuge der Energiewende die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Zielen und gesetzgeberischen Initiativen bedacht werden: Soll der Umbau der Energieversorgung in Deutschland gelingen, ist neben dem kontinuierlichen Ausbau der Erneuerbaren Energien auch ein leistungsfähiger konventioneller Kraftwerkspark erforderlich. Damit die Energiewende gelingt, müssen bestehende Anlagen vor überzogenen Anforderungen bewahrt und kosteneffiziente Investitionen in neue und modernisierte Anlagen möglich bleiben.
Hinzu kommt: Die Luftschadstoffemissionen aus konventionellen Großfeuerungsanlagen sind seit der Wiedervereinigung und der Marktliberalisierung beständig gesunken. Dieser Trend wird sich auch in den kommenden Jahren durch den Ausbau von Wind- und Solarstromerzeugung sowie Effizienzsteigerungen und Modernisierungsmaßnahmen im deutschen Kraftwerkspark trotz Kernenergieausstieg fortsetzen. Die heute verabschiedete Verordnung wird darüber hinaus ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur weiteren Reduzierung von Emissionen leisten.
Insgesamt entspricht die Verordnung nach einer ersten BDEW-Bewertung einer weitgehenden 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen unter Beachtung des in Deutschland bereits erreichten Umweltschutzniveaus. Das ist ein vernünftiger Ansatz, der dazu beitragen kann, Wettbewerbsnachteile der deutschen Industrie gegenüber anderen EU-Mitgliedsländern zu vermeiden und gleichzeitig Umweltbelastungen weiter zu reduzieren."
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